05.10.2010, 11:46
Zitat:Original von Haro Huusdroddel
Und Nein Falkenstein..man hat ein Englischsprachige den Delegierten Status gegeben und Dann liegt es beim Direktorat sich eine Übersetzung zu beschaffen.
Nicht unbedingt. Den Status konnte man ihr nicht verweigern. Für den Antrag hätte man allerdings um eine Übersetzung bitten können, sei es bei der Antragstellerin oder bei einem anderen Mitglied. Hat man aber nicht nicht, sondern der Dinge geharrt, die da kommen mögen oder eben auch nicht. Wie so oft in den letzten drei Monaten.

