05.10.2010, 14:40
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ja sag einmal, kannst du nicht lesen?
Zitat:Original von Friederike Fresse
Sehr geehrte Frau bint Kibir,
Ihr Antrag gem. § 4 (7) der Geschäftsordnung ist erwartungsgemäß eingetroffen.
Die Befürchtung, daß ein ordentlich zugestellter Antrag im Bereich des Direktoriums in Verlust gerät, ist unbegründet.
Da in dieser Phase des Antragsverfahrens noch keine inhaltliche Auseinandersetzung notwendig scheint, kann ich Ihnen das berichten, bevor noch die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt.
Sobald die vorgesehenen Unterstützungsbekundungen aus dem Kreise der Delegierten und die Übersetzung Ihres Antrages vorliegt, werde ich die weiteren Schritte angehen.
Wo steht da, dass sie die Übersetzung von der Antragstellerin gefordert hat? Sie hat eine Übersetzung gefordert, jawoll ja, aber von niemandem bestimmtes.
Wenn man sagt, dass man eine Übersetzung braucht, ist doch vollkommen klar, dass diese Aussage an den betreffenden adressiert ist, der etwas will, sprich den Antragsteller.

