05.10.2010, 22:51
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich z. B. hätte als Direktorin jemand anderen gebeten das für alle zu übersetzen.
Zum einen bist du es aber nicht geworden. ^^
Zum anderen kann die damalige Antragstellerin vermutlich genauso gut deutsch schreiben und verstehen, wie es ein "Holländer" eben kann.
Ich sehe dich bei einem nicht wunschgemäßen Ergebnis schon wieder einen regelwerkswidrigen Einspruch formulieren, weil die Übersetzung angeblich Mißverständlichkeiten (für die Missverständlichkeiten?) oder andere Mängel aufweist, die Delegierten dadurch beeinflusst wurden oder weil das Direktorium, keinen amtlich bestellten und vereidigten Übersetzer ausgewählt hat. Da beißt (oder für dich beisst?) sich die Ratte dann selbst in den Schwanz.

