06.10.2010, 21:33
Zitat:Original von Friederike Fresse
Ja bitte, .....
Das wäre ja so auch wieder nicht richtig, weil das Misstrauensvotum völlig eigene Regeln hat und sich nicht der, die wir über gewöhnliche Wahlen und Abstimmungen kennen, bedient.
Das erkennt man daran, dass es sehr widersinnig ist, wenn jemand einen Misstrauensantrag stellt, dann einen Kandiaten erst durch öffentliche Ausschreibung suchen muss, aber keinen findet, weil keiner außerhalb der Reihe kandidieren will. Dem entsprechend muss er bereits einen in der Hinterhand haben.
Misstrauensantrag vorhanden - Kandidat verhanden - wählen gehen.
So wurde es bisher gehandhabt und ich gehe davon aus, dass sich die Direktoren über Jahre des Bestehens der OIK nicht geirrt haben.

