17.06.2011, 21:52
Antrag ist gestellt.
@Mehregaan: Selbst wenn es dir nicht um eine Verschärfung der Eintragungsbedingungen geht wäre es ein Nebeneffekt der nicht unbeachtet bleiben sollte.
@Bianca Böhm: Nach kurzer Rücksprache in Aqua ist der Stand der dass 12 Monate oder sogar mehr auf keinen Fall Unterstützung von unserer Seite finden werden. Sofern der nun von mir gestellte Antrag auf Streichung von §5(7) so durchgeht halte ich eine Fristverlängerung auf 6 Monate ohne weiteres für akzeptabel von einer Änderung auf 9 Monate halte ich nicht wirklich viel lehne die Möglichkeit aber auch nicht von vornherein ab (persönlich sehe ich es noch als vertretbar an hätte aber schon gerne eine Begründung für die Notwendigkeit).
Was so wie ich das sehe immer noch offen ist (oder wo zumindest ich bislang keine schlüssige Antwort sehe) ist die Frage warum einige Delegierte hier offenbar auf eine möglichst drastische Erhöhung anlegen.
Die Begründung des targischen Delegierten zielte darauf ab dass Erweiterungen überlegt erfolgen und sich die erweiternde MN ausreichend Zeit mit der Ausgestaltung des neuen Gebietes lassen sollte. Ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch, nur meine ich dass dem mit einer Fristverlängerung auf 6 Monate genüge getan sein sollte (zumal es bei jeder Erweiterung ja immer noch das Vetorecht benachbarter Nationen gibt mit dem sich Erweiterungen zumindest vor der eigenen Haustür auch verhindern lassen).
Ich habe nicht alle Anträge von Anfang an gesichtet aber wie bereites gesagt gab es zumindest innerhalb des letzten Jahres ganze 4 Anträge auf Gebietserweiterungen von 3 unterschiedlichen MNs. Spitzenreiter war dabei Ephebe mit zwei Anträgen im Abstand von etwa 3,5 Monaten wobei aber dem zweiten gleich die Erklärung beigelegt war dass weitere nicht in Aussicht stehen.
Ich würde das nicht als extreme Auswüchse betrachten denen unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Ich würde es begrüssen wenn die Befürworter einer Fristverlängerung auf 9 oder mehr Monate mir ihre Gedanken hinter der Wahl dieser Frist mal zumindest in groben Zügen darlegen könnten.
@Mehregaan: Selbst wenn es dir nicht um eine Verschärfung der Eintragungsbedingungen geht wäre es ein Nebeneffekt der nicht unbeachtet bleiben sollte.
@Bianca Böhm: Nach kurzer Rücksprache in Aqua ist der Stand der dass 12 Monate oder sogar mehr auf keinen Fall Unterstützung von unserer Seite finden werden. Sofern der nun von mir gestellte Antrag auf Streichung von §5(7) so durchgeht halte ich eine Fristverlängerung auf 6 Monate ohne weiteres für akzeptabel von einer Änderung auf 9 Monate halte ich nicht wirklich viel lehne die Möglichkeit aber auch nicht von vornherein ab (persönlich sehe ich es noch als vertretbar an hätte aber schon gerne eine Begründung für die Notwendigkeit).
Was so wie ich das sehe immer noch offen ist (oder wo zumindest ich bislang keine schlüssige Antwort sehe) ist die Frage warum einige Delegierte hier offenbar auf eine möglichst drastische Erhöhung anlegen.
Die Begründung des targischen Delegierten zielte darauf ab dass Erweiterungen überlegt erfolgen und sich die erweiternde MN ausreichend Zeit mit der Ausgestaltung des neuen Gebietes lassen sollte. Ein durchaus nachvollziehbarer Wunsch, nur meine ich dass dem mit einer Fristverlängerung auf 6 Monate genüge getan sein sollte (zumal es bei jeder Erweiterung ja immer noch das Vetorecht benachbarter Nationen gibt mit dem sich Erweiterungen zumindest vor der eigenen Haustür auch verhindern lassen).
Ich habe nicht alle Anträge von Anfang an gesichtet aber wie bereites gesagt gab es zumindest innerhalb des letzten Jahres ganze 4 Anträge auf Gebietserweiterungen von 3 unterschiedlichen MNs. Spitzenreiter war dabei Ephebe mit zwei Anträgen im Abstand von etwa 3,5 Monaten wobei aber dem zweiten gleich die Erklärung beigelegt war dass weitere nicht in Aussicht stehen.
Ich würde das nicht als extreme Auswüchse betrachten denen unbedingt ein Riegel vorgeschoben werden muss.
Ich würde es begrüssen wenn die Befürworter einer Fristverlängerung auf 9 oder mehr Monate mir ihre Gedanken hinter der Wahl dieser Frist mal zumindest in groben Zügen darlegen könnten.

