19.06.2011, 11:39
Zitat:Original von Mehregaan
Bei Zusammenschlüssen: 6 Monate, bei "normalen" Änderungen 3 Monate und Erweiterungen 9 Monate? Also die Sperre.
Und halt die Streichung was das geteilte Gebiet betrifft.
Also wenn wir schon eine geteilte Eintragung ermöglichen, dann soll man ruhig mal fast ein Jahr stillhalten finde ich.^^
Wie schon gesagt halte ich es nicht für zweckmässig bei der Mindestexistenzdauer vor Zusammenschlüssen einen kürzeren Zeitraum festzulegen als bei der Sperrfrist für Gebietserweiterungen da sich wie beschrieben über Zusammenschlüsse diese Erweiterungsregel dann theoretisch unterlaufen ließe (ob jemand den Aufwand betreiben würde ist wieder eine andere Frage).
Damit sind wir wieder bei der Frage wie diese Fristen aussehen sollten. Ich halte mehr als 6 Monate zwar für vorstellbar habe in der bisherigen Diskussion aber nichts gesehen was mich davon überzeugen würde dass es tatsächlich notwendig wäre.
Den Anspruch dass eine MN sich bereits bei der Eintragung überlegt hat wie ihr Gebiet gestaltet ist und Gebietsveränderungen überlegt und nicht als spontane Schnellschüsse vorgenommen werden, halte ich für zumutbar und gerechtfertigt. Allerdings scheinen mir für solche Überlegungen 6 Monate ausreichend zumal man auch nicht vergessen sollte dass auch eine verordnete Zwangspause zwischen zwei Erweiterungen kein Garant für Qualität ist (ein MN-Gründer kann auch ohne weiteres 12 Monate absitzen und dann eine schlecht ausgestaltete Erweiterung hinklatschen).
Eine Regelung für Erweiterungen die nicht zu einer Gebietsvergrößerung führen scheint mir aber im Rahmen solcher Veränderungen eine gute Idee und von mir aus können wir hier auch 3 statt der bisher üblichen 2 Monate nehmen.
Zitat:I.
§5 (2)
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 2 Monate lang auf der Karte eingetragen sind. Vetos sind in einem solchen Falle nur zulässig, wenn einer der beiden Staaten weniger als 6 Monate auf der Karte eingetragen ist.
wird geändert zu:
2. Die Übernahme oder der Zusammenschluss eines Staatsgebietes ist möglich, wenn die beteiligten Staaten dem ausdrücklich zustimmen und die beteiligten Staaten mindestens 6 Monate lang auf der Karte eingetragen sind.
II.
§5 (7)
7. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird ersatzlos gestrichen !
III.
§6 (6)
6. Ein Gebietsveränderung eines Staatsgebietes ist nur alle zwei Monate einmal zulässig. Eine Erweiterung in den ersten drei Monaten ist ebenfalls nicht zulässig. Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
wird geändert zu:
6. Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die nicht zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 3 Monate einmal und erstmalig frühestens 3 Monate nach der Eintragung zulässig.
Eine Gebietsveränderung eines Staatsgebietes, die zu einer Vergrößerung führt ist nur alle 6 Monate einmal und erstmalig frühestens 6 Monate nach der Eintragung zulässig.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
@Chilavert: Wenn MN X sich mit MN Y zusammenschließt dann sollte dabei die Ausgestaltung von X eigentlich im Kern erhalten bleiben, es bleibt also der selbe Nachbar gegen den bei Eintragung ein Vetorecht bestand. Gegen interne Änderungen, wie einen Wechsel des Regierungssystems oder auch einfach ein Nachlassen von Aktivität oder des Interesses an Aussenkontakten gibt es kein Vetorecht und zumindest für mich fallen Zusammenschlüsse in die selbe Kategorie. Man könnte vielleicht darüber nachdenken Staat Y in dem Fall die Pflicht aufzuerlegen das Gebiet von Staat X zumindest nach Bedarf tatsächlich zu pflegen (also auch auf Kontaktaufnahmen der Nachbarn zu reagieren). Ich muss leider zugeben dass wir Dschanabath seit es wieder eingeschlafen ist auch etwas vernachlässigt haben da es in einem abgetrennten Forum liegt (Ereignisse in Devon bekommen wir wesentlich leichter mit).

