22.06.2011, 23:23
Ihr merkt aber schon, dass es immer schwieriger wird ein Regelwerk zu verfassen und dann auch noch zu verstehen, wenn man alle Eventualitäten einbinden möchte? Ich weiß nicht, ob das letztendlich für die OIK so gut und angebracht ist. Einfache klare Regeln sind hier bislang immer besser angekommen.
Alleine schon die Tatsache, dass der neue § 6 (6) drei Tatbestände hat, die nicht nach a), b) und c) gegliedert sind, macht die Sache undurchdringlich wie einen Dschungel. Wenn ich nur einen Tatbestand und dessen Auswirkungen suche, will ich einfach nicht erst zwei andere lesen müssen. Evt. könnte man das als Verfeinerung noch mit einbinden.
Alleine schon die Tatsache, dass der neue § 6 (6) drei Tatbestände hat, die nicht nach a), b) und c) gegliedert sind, macht die Sache undurchdringlich wie einen Dschungel. Wenn ich nur einen Tatbestand und dessen Auswirkungen suche, will ich einfach nicht erst zwei andere lesen müssen. Evt. könnte man das als Verfeinerung noch mit einbinden.

