29.11.2011, 17:36
Zitat:Original von Vitus Annius Abacus
Unverständlich ist das ganze schon,vieleicht sollte man den §3 3b von 60 auf 90 Tage anheben.Nur gut das Leoly noch nicht gemalt hat..
Das Problem ist: Wenn man die Frist auf 90 Tage anhebt, finden sich Staaten, die nach metaphorischen 91 Tagen schlapp machen.
In einer fließenden Wirklichkeit sind alle Unterscheidungen immer nur Konstrukte.

