15.03.2012, 15:40
Ich empfehle allen mal dringend einen Blick in folgendes Werk des großen kyrolonischen Theoretikers Alexander von Rolek: Theorie der micronationalen Grundrechte, Dykhafen 2003.
Zitat:Auszug:
"Eine Angleichung der Hintergrundgestaltung kann also nur durch einen freiwilligen Konsens zwischen den betroffenen Staaten geschehen. Dies bedeutet auch, dass supranationale Organe wie die UVNO nicht durch Mehrheitsbeschluss in die Hintergrundgestaltung ihrer Mitgliedstaaten eingreifen darf, solange diese nicht mit dem entsprechenden Eingriff freiwillig einverstanden sind. Stellt eine Mitgliedschaft in der UVNO nicht aber eine solche Einverständniserklärung, also eine weitgehende Abtretung der simulativen Souveränität der Mitgliedsnation dar? Ich denke nicht, da ich der Ansicht bin, dass die simulative Souveränität durch einen Staat nicht an eine supranationale Organisation abgegeben werden kann. Eine Abtretung der simulativen Souveränität wäre nur denkbar, wenn sich mehrere Staaten unter eine einheitliche und übergreifende Spielleitung unterordnen. Die UVNO hat jedoch weder den Charakter einer solchen, noch wurde sie als eine solche geplant. Ihre rechtliche Stellung ist die einer supranationalen Organisation – sie ist somit ‚sim on’, während eine Spielleitung gemäß dem Simoff’schen Gesetz der Trennung von Makro- und Microwelt immer im ‚sim off’-Bereich anzusiedeln ist."

