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Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK
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Ich beantrage die Änderung besagter Nummer (bzw. erstmal die Fällige Aussprache dazu) von:

Zitat:6. Einer RL-Person ist es nur erlaubt für einen Mitgliedsstaat das Amt eines Delegierten wahrzunehmen.

in

Zitat:6. Einer natürlichen Person ist es nur erlaubt ein einziges Delegiertenamt wahrzunehmen. Vertritt dieser Delegierte mehr als eine Virtuelle Nation, so haben die vertretenen Nationen bei Wahlen und Abstimmungen lediglich eine gemeinsame Stimme.

Begründung: Man will, daß ich Xinhai löschen lasse. Wink
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Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK - von Ernst Willun - 18.03.2012, 19:50
[Kein Betreff] - von Kaiser Veuxin II. - 18.03.2012, 23:15

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