19.03.2012, 21:42
Ich gebe zu, die Begründung ist ein wenig albern, aber ich denke, es ist klar, was die Änderung bezwecken soll, das Für und Wider wurde seinerzeit bei Einfügung der Regelung ja ausgiebig diskutiert.
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[Diskussion] Änderung des Artikel 2 Nr. 6 der Geschäftsordnung der OIK
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