15.06.2012, 23:35
Es würde die Sache in sofern einfacher machen dass nach der Löschung von Landmassen in jedem Fall Ersatz einzutragen wäre und es nicht länger optional wäre.
Allerdings bleibt die Frage offen wer die neue Landmasse gestalten soll (in der bisherigen Version bliebe das am Antragsteller hängen).
Diese Version löst aber das Problem nicht dass die Frage ob die Regel ausgehebelt werden kann indem eine MN kurz vor ihrem Löschantrag noch schnell Landmasse über eine Gebietsverkleinerung entfernen lässt auch hier nicht geklärt ist. (Nach Veuxins Meinung wäre dem so)
Allerdings bleibt die Frage offen wer die neue Landmasse gestalten soll (in der bisherigen Version bliebe das am Antragsteller hängen).
Diese Version löst aber das Problem nicht dass die Frage ob die Regel ausgehebelt werden kann indem eine MN kurz vor ihrem Löschantrag noch schnell Landmasse über eine Gebietsverkleinerung entfernen lässt auch hier nicht geklärt ist. (Nach Veuxins Meinung wäre dem so)

