05.08.2014, 09:57
Zitat:Original von Inga van Mauritz
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwal...immen/119/
In dem Fall steht aber in der Satzung welche Mehrheit man den haben möchte:
Zitat:Im vorliegenden Fall hatte die Satzung des Vereins bestimmt, dass bei den Vorstandswahlen der Kandidat gewählt ist, der die einfache Mehrheit der Stimmen erhält.
Da dieses in der GO nicht festgelegt ist kann man auch die Relative Mehrheit nehmen um Gewählt zu werden.
Zitat:Bei einer Abstimmung hat derjenige Vorschlag mit relativer Mehrheit gewonnen, der die meisten Stimmen auf sich vereint.(quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Mehrheit)

