06.08.2014, 02:30
Die Beispiele dort zeigen dann aber auch, daß man für eine "relative Mehrheit" in diesem Sinne dann aber von den meisten Stimmen und nicht der Mehrheit der abgegebenen Stimmen spricht.
Vermutlich gibt es da unterschiedliche Ansichten wie sich die relative Mehrheit definiert, aber ich finde es vorzugswürdiger, die relative Mehrheit der absoluten und die einfache der qualifizierten gegenüberzustellen.
Zitat:die meisten Stimmen für eine relative Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 4 Grundgesetz)[1]
die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine einfache Mehrheit (z. B. Art. 42 Abs. 2 GG);
die Mehrheit der Mitglieder für eine absolute Mehrheit; (z. B. Art. 63 Abs. 2 GG - ergänzt durch Art. 121 GG)[2]
zwei Drittel der Mitglieder für eine qualifizierte Mehrheit; (z. B. Art. 79 Abs. 2 GG).
Vermutlich gibt es da unterschiedliche Ansichten wie sich die relative Mehrheit definiert, aber ich finde es vorzugswürdiger, die relative Mehrheit der absoluten und die einfache der qualifizierten gegenüberzustellen.

