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[Antrag] Bezüglich der Aktuellen Wahlen.
#7
Dann hat die Quelle: Nachrichtensendung von KiKa: (http://www.tivi.de/fernsehen/logo/artikel/09163/)
Zitat:Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit aller möglichen Stimmen. Wenn sich mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten für einen Vorschlag entscheidet, dann ist dieser mit absoluter Mehrheit angenommen. Bei der relativen Mehrheit dagegen müssen nicht mehr als die Hälfte der Stimmen zusammenkommen, sondern nur mehr Stimmen als für jeden anderen Vorschlag.

Vergleiche auch (http://www.uni-leipzig.de/~staat/quellen/Mehrheiten.pdf):
Zitat:[...]Relative Mehrheit:
- schwächste Forderung für das Zustandekommen von Mehrheitsentscheidungen
- heißt nur, dass jemand mehr Stimmen hat als jeder andere
- [...]
- liegt auch vor, wenn der eine, der die meisten Stimmen hat, nicht mehr als die Hälfte des Möglichen
hat
- Bsp. Kandidat A erhält 30 %, B 13 %, C 25 %, D 32 % der Wählerstimmen: D hat mit 32 % die
relative Mehrheit, da er mehr hat als jeder andere, auch wenn er nicht mehr als die Hälfte des
Möglichen (= 100 % der abgegebenen Stimmen) hat
- relative Mehrheit ist ausreichend bei Bundestagswahl für den Direktkandidaten (§ 5 1. BWG:
„Gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt.“)
[...]

Aber mir Fällt grade auf das ich ein Wort im Eifer des Gefechtes Verwechselt habe Korrekt sollte der Antrag Lauten (Änderungen sind FETT hervorgehoben)
Zitat:Original von Willhelm von Bajar
Ich stelle hiermit den Antrag an das Direktorium, welches sich Teilweise nicht mehr Rechtes im Amt Befindet, sofort und unverzüglich nach der Geschäftsordnung vorzugehen.

Ich beziehe mich auf die Aktuelle Wahl des Exekutivdirektors so wie auf die Wahl Vizedirektors für Kartenanträge.

In der Geschäftsordnung (Artikel 4: Personal Abs. 6) heißt es:
Zitat:Die in Artikel 4 (1) aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen der auf eine Person lautenden Stimmen gewählt.

In beiden Wahlen wurde eine Mehrheit erbracht, nirgends in der Geschäftsordnung wird eine absolute oder relative Mehrheit gefordert. Wenn diese Wahlen als unentschieden Gehalten werden verliert die OIK jede Glaubwürdigkeit.

Des weitern beantrage ich, das sobald die Rechtmäßigen Direktoren im amt sind über eine Klare Formulierung des Absatzes Diskutiert wird. Und eventuell die Mehrheit kalr Differiert wird.
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Nachrichten in diesem Thema
[Kein Betreff] - von Marcus Flavius Celtillus - 04.08.2014, 23:53
[Kein Betreff] - von Inga van Mauritz - 05.08.2014, 09:20
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 01:37
[Kein Betreff] - von Willhelm von Bajar - 06.08.2014, 02:15
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 02:30
[Kein Betreff] - von Willhelm von Bajar - 06.08.2014, 02:33
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 02:43
[Kein Betreff] - von Willhelm von Bajar - 06.08.2014, 02:46
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 02:50
[Kein Betreff] - von Idris I. - 06.08.2014, 02:59
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 03:07
[Kein Betreff] - von Idris I. - 06.08.2014, 03:17
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 03:25
[Kein Betreff] - von Idris I. - 06.08.2014, 03:31
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 03:38
[Kein Betreff] - von Idris I. - 06.08.2014, 03:43
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 03:55
[Kein Betreff] - von Elias Goff - 06.08.2014, 08:42
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 09:15
[Kein Betreff] - von Platzmeister - 06.08.2014, 12:41
[Kein Betreff] - von Willhelm von Bajar - 06.08.2014, 12:57
[Kein Betreff] - von Ernst Willun - 06.08.2014, 20:55
[Kein Betreff] - von Willhelm von Bajar - 06.08.2014, 23:35
[Kein Betreff] - von Friedrich Alexander I. - 07.08.2014, 11:46

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