06.08.2014, 03:07
Zitat:Die OIK unterliegt nicht dem RL Grundgesetz,*den Gesetzen* etc. blabla..
Das stimmt nicht, weil alle Verträge (und das ist die OIK im weitesten Sinne) der Rechtsordnung unterliegen. Da im Zivilrecht aber die Privatautonomie gilt, wäre herauszufinden, was damit ursprünglich vereinbart werden sollte bzw. wie die beteiligten Parteien das verstehen wollten, natürlich im Rahmen möglicher gesetzlicher Beschränkungen dieser Privatautonomie.
Ob sich das jetzt noch klären läßt...

