06.08.2014, 08:42
Zitat:Original von Ernst Willun
Zitat:Die OIK unterliegt nicht dem RL Grundgesetz,*den Gesetzen* etc. blabla..
Das stimmt nicht, weil alle Verträge (und das ist die OIK im weitesten Sinne) der Rechtsordnung unterliegen. Da im Zivilrecht aber die Privatautonomie gilt, wäre herauszufinden, was damit ursprünglich vereinbart werden sollte bzw. wie die beteiligten Parteien das verstehen wollten, natürlich im Rahmen möglicher gesetzlicher Beschränkungen dieser Privatautonomie.
Ob sich das jetzt noch klären läßt...
Zitat:Original von Ernst Willun
Ja, weil wir uns vertraglich darauf geeigigt haben.
Dann versuch diese Rechtsordnung mal vor einem ordentlichen deutschen Gericht einzuklagen. Du kannst sowas wie OIK-Verträge, OIK-Rechtssprechung nicht mit dem RL gleichsetzen. Was hier beschlossen wird ist an kein RL-Gesetz gebunden, womit ich auch Idris Recht geben möchte. Solange also hier nichts beschlossen wird was gegen RL-Recht verstößt, bleiben wir hier in unserer kleinen Welt mit unseren eigenen Vorstellungen und Normen unter uns.

