06.08.2014, 09:15
Zitat:Dann versuch diese Rechtsordnung mal vor einem ordentlichen deutschen Gericht einzuklagen. Du kannst sowas wie OIK-Verträge, OIK-Rechtssprechung nicht mit dem RL gleichsetzen. Was hier beschlossen wird ist an kein RL-Gesetz gebunden, womit ich auch Idris Recht geben möchte. Solange also hier nichts beschlossen wird was gegen RL-Recht verstößt, bleiben wir hier in unserer kleinen Welt mit unseren eigenen Vorstellungen und Normen unter uns.
Ob ein Gericht sich damit tatsächlich beschäftigen würde, ist eine ganz andere Frage. Ich habe auch offen gesagt keine Lust, mich deshalb ausgiebigst mit mit der ZPO und der zugehörigen Fachliteratur zu beschäftigen.
Aber grundsätzlich ist die OIK natürlich an das BGB und das sonstige Zivilrecht gebunden. Das steht völlig außer jeder Frage. Ebenso wie Vereinbarungen hier auch nichtig sein oder gegen geltendes Recht verstoßen können.

