09.08.2014, 09:53
Um zum Thema zurückzukommen: Ich hatte mir mal ein paar Sachen rausgeschrieben:
* Änderung der GO was das Mehrheitsprinzip bei Wahlen angeht
* Errichtung eines Schiedsgerichts
* Wahlen per mn-wahl.de
* Beim Vetorecht sollte eine Benachrichtigung per PN, die dann dem Antrag beigefügt wird, an den eingetragenen Delegierten reichen, wenn man im Forum öffentlich nichts posten kann. Bringschuld des Anragsstellers hin oder her. Es muss ihm auch die Möglichkeit gegeben werden über das Vetorecht zu informieren, Ohne Intervention Dritter
* Änderung der GO was das Mehrheitsprinzip bei Wahlen angeht
* Errichtung eines Schiedsgerichts
* Wahlen per mn-wahl.de
* Beim Vetorecht sollte eine Benachrichtigung per PN, die dann dem Antrag beigefügt wird, an den eingetragenen Delegierten reichen, wenn man im Forum öffentlich nichts posten kann. Bringschuld des Anragsstellers hin oder her. Es muss ihm auch die Möglichkeit gegeben werden über das Vetorecht zu informieren, Ohne Intervention Dritter

