12.08.2014, 16:43
Eine solche Option der "Wahl durch Zustimmung" erscheint mir doch etwas widersinnig, schließlich wird ja nur jeweils eine Person in das Amt gewählt. Da sollte man sich schon entscheiden können.
Wessen Gedanken von Jahren der merkelistischen Großkoalition sowieso schon so vernebelt sind, dass er sich nicht mehr selber entscheiden kann, sondern eh alles Mutti überlässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Für solche Individuen ist das Regelwerk auch nicht da.
Warum nicht einfach: 1. Wahlgang = absolute Mehrheit, falls nötig 2. Wahlgang = Stichwahl zwischen Platz 1 und 2 (bei Stimmengleichheit eben Platz 1 bis X), notfalls 3. Wahlgang relative Mehrheit, bei Stimmgleichheit Losentscheid.
Und ein eigenes Schiedsgericht braucht es hier nicht, sowas kann man dem UVNO-Gericht überlassen. Immerhin hat die OIK das BIK beerbt, die eine UVNO-Unterabteilung war.
Wessen Gedanken von Jahren der merkelistischen Großkoalition sowieso schon so vernebelt sind, dass er sich nicht mehr selber entscheiden kann, sondern eh alles Mutti überlässt, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Für solche Individuen ist das Regelwerk auch nicht da.
Warum nicht einfach: 1. Wahlgang = absolute Mehrheit, falls nötig 2. Wahlgang = Stichwahl zwischen Platz 1 und 2 (bei Stimmengleichheit eben Platz 1 bis X), notfalls 3. Wahlgang relative Mehrheit, bei Stimmgleichheit Losentscheid.
Und ein eigenes Schiedsgericht braucht es hier nicht, sowas kann man dem UVNO-Gericht überlassen. Immerhin hat die OIK das BIK beerbt, die eine UVNO-Unterabteilung war.

