13.08.2014, 23:30
Davon mal abgesehen sind zivilrechtliche Verträge vom sogennannten objektiven Empfängerhorizont auszulegen, der aus den §§ 133, 157 BGB konstruiert wird. Das Problem der historischen Auslegung besteht ja unter anderem auch darin, daß der "OIK-Vertrag" ursprünglich zwar mal unter einer bestimmten Gruppe von Menschen geschlossen wurde. Allerdings sind zwischenzeitlich viele Vertragspartner ausgeschieden und neue hinzugekommen. Es fragt sich also, ob unter überhaupt noch gilt, was vor 10 oder 15 Jahren einmal gemeint war oder ob man sich nicht ausdrücklich oder schlüssig auf eine andere Interpretation geeinigt hat... Das Ergebnis dürfte dann so ein typischer Fall von "Zwei Juristen, drei Meinungen" werden.

