25.08.2014, 20:46
Ob man ggf. die ungültigen Stimmen mitzählt, kann zumindest deshalb dahingestellt bleiben, weil es durch das Wahlsystem keine ungültigen Stimmen gibt. Prinzipiell stellt sich aber die Frage, ob man die wie eine Enthaltung wertet.
Offen bleibt zumindest noch, wie ich gerade feststelle, ob 3 Monate nun 60 Kalendertage oder eine Verschiebung um 3 Monate bedeutet. Also: War die letzte Wahl am ersten Januar zu Ende, beginnt die Nächste am 1. April.
Ferner ist nach wie vor offen, ob eine Enthaltung als Stimme zählen soll oder nicht, die in der GO vorhandene Regelung erstreckt sich nämlich nicht auf die Wahlen, sondern bloß auf die Abstimmungen.
Früher wurde das immer getan, wenn kein Aussprachebedarf mehr war und eine Erschöpfung sehe ich noch nicht. Die vorgesehene Dauer ist nur eine Mindestdauer.
Offen bleibt zumindest noch, wie ich gerade feststelle, ob 3 Monate nun 60 Kalendertage oder eine Verschiebung um 3 Monate bedeutet. Also: War die letzte Wahl am ersten Januar zu Ende, beginnt die Nächste am 1. April.
Ferner ist nach wie vor offen, ob eine Enthaltung als Stimme zählen soll oder nicht, die in der GO vorhandene Regelung erstreckt sich nämlich nicht auf die Wahlen, sondern bloß auf die Abstimmungen.
Zitat:Ich werde in 24h die Abstimmung eröffnen.
Früher wurde das immer getan, wenn kein Aussprachebedarf mehr war und eine Erschöpfung sehe ich noch nicht. Die vorgesehene Dauer ist nur eine Mindestdauer.

