25.08.2014, 20:58
Ich bin konservativ, ein Ändern des Ändern willens braucht es nicht, lieber lange und dann richtig. Es ist ja nicht so, daß wir noch keine Regelung hätten.
Als weitere Option kann man zur Wahl stellen, ob es 3 Monate oder 90 Tage heißen soll.
PS: Die oben von mir angegebenen 60 Tage sind natürlich verkehrt.
Zitat:Option 1:
6. Die in Artikel 4 Nr. 1 aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer die meisten der abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen und ungültige Stimmen sind unbeachtlich.
Option 2:
6. Die in Artikel 4 Nr. 1 aufgelisteten Ämter werden alle drei Monate durch den Beirat gewählt. Ins Amt gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Enthaltungen und ungültige Stimmen sind unbeachtlich.
Als weitere Option kann man zur Wahl stellen, ob es 3 Monate oder 90 Tage heißen soll.
PS: Die oben von mir angegebenen 60 Tage sind natürlich verkehrt.

