20.09.2014, 14:43
Der Antrag zur Änderung von Artikel 4.6 der Geschäftsordnung wird erneut zur Abstimmung gebracht, da für keine der wählbaren Optionen eine erforderliche absolute Mehrheit zustande kam.
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Änderung - Artikel 4.6 der GO | Ungültig, da keine erforderliche absolute Mehrheit
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