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Fristsetzung Delegiertenschaft Seyffenstein-Bajar
#14
Zitat:Original von Kaiser Veuxin II.
Nun mal langsam mit den jungen Pferden. Wenn wir hier schon Regel-korinthenkacken, dann möchte ich mal darauf hinweisen, dass aus den Regeln der OIK nicht einmal eine Pflicht für sich vereinigende Staaten ausgeht, ihre Vereinigung hier irgendwie bekannt zu tun, und solange sie das nicht tun, sind sie für die OIK de jure zwei verschiedene Staaten mit dem Anrecht auf zwei verschiedene Delegierte. Und wenn wir mal aufhören, uns selbst zu belügen, dann ist das auch de facto sehr viel weniger erheblich als die Tatsache, dass hier Staaten mit einem Mitspieler und Staaten mit zehn Mitspielern das gleiche Stimmgewicht haben. Und wenn wir uns das zu Gemüte führen, wird schon recht deutlich, dass es hier nicht darum geht, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten, sondern darum, unter dem Deckmäntelchen der Regeln seinen Feinden möglichst dreckig ans Bein zu pissen, und das finde ich persönlich ziemlich erbärmlich. Aber naja, suum cuique.

+

Zitat:Original von Christiane Bergmann-Roh
Naja, darüber, ob es eine Pflicht zur Mitteilung der Vereinigung zweier Staaten zu einem gibt, könnte man jetzt streiten. Schließlich kann "ein" Mitgliedsstaat nur "einen" Delegierten abstellen. Wird aus zwei Staaten einer, so kann es auch nur noch einen Delegierten geben und die vorher hier bekannten zwei Mitgliedsstaaten gibt es de facto gar nicht mehr, so dass die eigentlich gar keinen Delegierten abstellen können.

Aber okay, ist Auslegungssache und eigentlich erwarte zumindest ich, dass Änderungen in den Verhältnissen hier auch offiziell bekannt gegeben werden.

Allerdings sehe ich das auch so, dass hier mal wieder fröhlich ausgetreten wird, weil sich irgendwie die Chance dazu ergibt. Man hätte das auch mit den betroffenen Personen in Form eines Hinweises a la "Hey, wollt ihr nicht bei der OIK auch bekannt geben, dass ihr euch zusammengefunden habt?" klären können.

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