09.07.2016, 14:40
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Davon ab, gibt es noch Aussprachebedarf? Ansonsten könnte man abstimmen lassen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass meine obigen Fragen (Verfahren etc.) noch nicht beantwortet sind und ich dem Antrag in dieser Form noch nicht zustimmen kann.
Davon ab, gibt es noch Aussprachebedarf? Ansonsten könnte man abstimmen lassen, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass meine obigen Fragen (Verfahren etc.) noch nicht beantwortet sind und ich dem Antrag in dieser Form noch nicht zustimmen kann.

