18.11.2017, 01:11
§12 Auflösung des OIK
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.
1. Das OIK kann sich nur dadurch auflösen, das sich in einer Abstimmung der Kartenstaaten kein Staat für den Fortbestand ausspricht.
2. In diesem Fall wird das gesamte Kartenmaterial an die UVNO zur weiteren Pflege übergeben.

