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Neuer Thread zur Abstimmung zu §4
#16
Zitat:Original von Frederic Elskamp
Das sollte doch wohl im Ermessen der Nachbarländer liegen. Wenn auf beiden Seiten kein Interesse besteht, dann kann man ihnen eine "geographische Logik" nicht aufzwingen.

Hier stellt sich dann aber die Frage nach dem Sinn und Zweck eines Vetos.
Solange ein Staat nicht eingetragen ist, kann man ihm mit diesen Mittel eine kulturelle und geografische Stimmigkeit abverlangen und ist der Staat dann eingetragen, hat er absolute Narrenfreiheit?
Also muss man sich nur die 60 Tage bis zur Eintragung anpassen und kann danach alles über den Haufen werfen und sein Land völlig entgegengesetzt neu gestalten?
Damit wäre das Vetorecht eher eine Farce.
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[Kein Betreff] - von Nara - 24.02.2006, 22:32
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