07.03.2006, 01:44
Es gibt tatsächlich keine Möglichkeit Beschlüsse wieder aufzuheben, jedenfalls nicht so in dieser Form, wenn nicht alle Wahlberechtigten Zugang zu den Wahlen hatten.
Man müsste auf einem Umweg, nämlich durch Antrag des Delegierten auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses aus o. g. Gründen den Beschluss revidieren. Das ist sehr mühsam und könnte durch die vorgeschlagene Änderung vereinfacht werden.
Meine Zustimmung findet der Antrag also.
Man müsste auf einem Umweg, nämlich durch Antrag des Delegierten auf Feststellung der Unwirksamkeit des Beschlusses aus o. g. Gründen den Beschluss revidieren. Das ist sehr mühsam und könnte durch die vorgeschlagene Änderung vereinfacht werden.
Meine Zustimmung findet der Antrag also.

