12.04.2006, 18:38
Ganz genau.
Also: Schwiegermutter [Herzogin] hat nur ein Kind [eine Tochter], die wiederum nur eine Tochter hat [Sarah II.]. Herzogin und Tochter sind tot, Enkelin noch minderjährig. Diese müßte also "nachrücken".
Nun ist es aber so, daß normalerweise sobald eine Prizession verstirbt, ihr Ehemann [James Blond] damit das Recht auf das Erbe verliert weil alles was ihm mit der Familie verband nun nicht mehr ist und somit dürfte er [obwohl Vater Sarahs] nicht ihr Vormund sein. Man würde hier normalerweise einen entfernteren Verwandten nehmen etwa einen Vetter.
Aber gut, andere Länder andere Sitten
Also: Schwiegermutter [Herzogin] hat nur ein Kind [eine Tochter], die wiederum nur eine Tochter hat [Sarah II.]. Herzogin und Tochter sind tot, Enkelin noch minderjährig. Diese müßte also "nachrücken".
Nun ist es aber so, daß normalerweise sobald eine Prizession verstirbt, ihr Ehemann [James Blond] damit das Recht auf das Erbe verliert weil alles was ihm mit der Familie verband nun nicht mehr ist und somit dürfte er [obwohl Vater Sarahs] nicht ihr Vormund sein. Man würde hier normalerweise einen entfernteren Verwandten nehmen etwa einen Vetter.
Aber gut, andere Länder andere Sitten

