19.06.2006, 12:16
Dummerweise muss jeder Antrag bearbeitet werden. Nennen Sie es ruhig Bürokratie, für mich ist es Demokratie.
Herr Goldmanns Antrag mag im vorliegenden Fall unsinnig erscheinen, die Intention dahinter ist aber durchaus richtig. Es geht darum, dass das Direktorium keine eigenmächtigen Entscheidungen fällt, wenn entsprechende Regeln fehlen. Das oberste Organ ist bei der OIK immer noch der Beirat. Ich sehe das Direktorium als Geschäftsführung, die die Anträge gemäß den Regeln bearbeitet und mehr auch nicht. Es ist also dem Regelwerk unterworfen. Wenn wir zulassen, dass das Direktorium hier eigenmächtig handelt, könnte das zu einem Präzedenzfall werden, der den Führungsanspruch des Beirats (um es mal so polemisch auszudrücken) unterhöhlt.
Ein angemessenes Vorgehen hätte meines Erachtens so ausgesehen: Die Gebietsverkleinerung wird wie eine -erweiterung behandelt, inklusive der Möglichkeit des Vetos. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Veto eingereicht wird, bleibt es immer noch dem Direktorium überlassen, über dessen Gültigkeit zu entscheiden. Das Ergebnis wäre also dasselbe, nur zeitlich um 7 Tage nach hinten verschoben und im Einklang mit dem Regelwerk
Herr Goldmanns Antrag mag im vorliegenden Fall unsinnig erscheinen, die Intention dahinter ist aber durchaus richtig. Es geht darum, dass das Direktorium keine eigenmächtigen Entscheidungen fällt, wenn entsprechende Regeln fehlen. Das oberste Organ ist bei der OIK immer noch der Beirat. Ich sehe das Direktorium als Geschäftsführung, die die Anträge gemäß den Regeln bearbeitet und mehr auch nicht. Es ist also dem Regelwerk unterworfen. Wenn wir zulassen, dass das Direktorium hier eigenmächtig handelt, könnte das zu einem Präzedenzfall werden, der den Führungsanspruch des Beirats (um es mal so polemisch auszudrücken) unterhöhlt.
Ein angemessenes Vorgehen hätte meines Erachtens so ausgesehen: Die Gebietsverkleinerung wird wie eine -erweiterung behandelt, inklusive der Möglichkeit des Vetos. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Veto eingereicht wird, bleibt es immer noch dem Direktorium überlassen, über dessen Gültigkeit zu entscheiden. Das Ergebnis wäre also dasselbe, nur zeitlich um 7 Tage nach hinten verschoben und im Einklang mit dem Regelwerk

