19.06.2006, 14:10
Zitat:Original von JoSchu
@Hirte: Bei einer (Teil)Löschung gibts auch ne Widerspruchsfrist, die liegt dann sogar bei einem Monat.
Hab ich nicht bestritten. Dennoch würde ich eher dazu tendieren, dass eine Verkleinerung eine Teillöschung ist als eine andere Gebietserweiterung.

