19.06.2006, 14:16
Zitat:Original von Nr.1Wir wollen aber keine zweiten Staat. Im Übrigen ist eine "Staatsteilung" auch nicht durch das Regelwerk erfasst.
Man könnte Antrag und Veto doch ganz leicht umgehen, wenn Alpinia seine Grenzen simon staatsintern verkleinert und das übrigen Restland sich selbst überläßt. Das wäre eine rein simulierte Staatshandlung, die allein in der Hand von Alpinia läge. Oder die Regierung von Alpinia beschließt eine Staatsteilung, alle IDs ziehen in den Kernstaat, der andere politisch selbständige Staatsteil wird dadurch inaktiv und gelöscht. So brauchts keinen Antrag.

Ganz parteiisch möchte ich im Übrigen festhalten, dass ein Beharren auf ein förmliches Eintragungs-, (Teil)Löschungs- oder (negatives) Gebietserweiterungsverfahren eine unangemessene Belastung für das Königreich Alpinia bedeuten würde. Das Königreich gibt durch die Verkleinerung einen Teil seiner Rechte (nämlich Staats-, also Hoheitsgebiet) ab, will keine neuen Rechte erlangen. Dieser Vorgang wäre also absolut unangemessene Bürokratie.

