19.06.2006, 15:10
Zitat:Original von Clausi I. von Alpinia
Ganz parteiisch möchte ich im Übrigen festhalten, dass ein Beharren auf ein förmliches Eintragungs-, (Teil)Löschungs- oder (negatives) Gebietserweiterungsverfahren eine unangemessene Belastung für das Königreich Alpinia bedeuten würde. Das Königreich gibt durch die Verkleinerung einen Teil seiner Rechte (nämlich Staats-, also Hoheitsgebiet) ab.
Wenn Sie zwischenzeitlich einen Übergangsdespoten für das Terrain brauchen, Sie wissen ja, wo ich bin ...

