19.06.2006, 20:09
Zitat:Original von Abdonez
Was ist denn der Unterschied zwischen Exekutive und Administration?
Zitat:Original von wikipedia
Die Exekutive (von lat. 'exsequi' = ausführen, auch: ausführende Gewalt oder vollziehende Gewalt) ist in der Staatstheorie eine der drei unabhängigen Gewalten (Gewaltenteilung) neben Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung).
Sie umfasst die Regierung (Gubernative) und die öffentliche Verwaltung (Administrative), der in erster Linie die Ausführung der Gesetze anvertraut ist. Auch die Exekutive kann normsetzende Befugnisse wahrnehmen, zum Beispiel mit dem Recht auf Erlass von Rechtsverordnungen. Dabei haben Verordnungen nicht den Status von Gesetzen, sondern werden vielmehr von bestehenden Gesetzen abgeleitet.
Die Regierung ist also eine Stufe höher als die Administration und kann auch normsetzend wirken, das Direktorium kann das nicht, weil es halt nur Administration ist.
Zitat:Ich möchte das Direktorium bitten, dafür eine Regelwerksänderung vorzubereiten. M.E. sollte es (neben Eintragung/Reservierung) nur noch einen einzigen späteren Antragstyp geben, nämlich die Gebietsveränderung nach immer gleichen Kriterien (meinetwegen mag man die Löschung in sich geschlossener Teilgebiete vom Vetorecht ausnehmen).Schon geschehen! Ich bin auch erstaunt, daß in letzter Zeit des öfteren die Delegierten versuchen, diese Arbeit an das Direktorium abzuschieben. Dafür ist das Direktorium nicht vorgesehen und es gab Zeiten, da haben das die Delegierten selber gemacht.

