Beiträge: 290
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2007
Nein.
Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken Enthaltungen faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
Das hier Enthaltungen als abgegebene Stimmen gewertetet werden ist auch nicht abwegig, sondern gängige Praxis.
Da du ja selbst aus Wikipedia zitierst:
Zitat:Absolute Mehrheit
Absolute Mehrheit ist die Mehrheit über eine zahlenmäßig definierte Grundmenge. Als Grundmenge dienen häufig:
* die Anwesenden;
* die stimmberechtigten Mitglieder (Briefwahl)
* die (unterschiedlichen) Stimmrechte von Mitgliedern oder Anteilseignern
Andere Grundmengen sind möglich. Enthaltungen wirken somit als fehlende Stimmen zur geforderten Zustimmung, ähnlich wie Nein-Stimmen.
edit:
Außerdem widersprichst du dir gerade selber und auch deine Quelle widerspricht deiner Argumentation.
Zitat:Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken sie faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
Beiträge: 1.040
Themen: 104
Registriert seit: Nov 2005
Zitat:Original von Attila Saxburger
Zitat:Original von Oberster Hirte...
"mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen". Enthaltung ist ne abgegebene Stimme, weder für ja noch für nein, aber abgegeben.
...
Leider einfach nur: Falsch!
Enthaltungen sind eben keine "abgegebenen Stimmen" und keine dritte Abstimmmöglichkeit, sondern ausschließlich aktive Dokumentation des Willens, nicht abstimmen zu wollen. Keinesfalls sollen und können sie als Nein-Stimme gewertet werden oder wirken.
Enthaltungen wirken quasi als Nein-Stimmen nur dann, wenn die absolute Mehrheit von einer festgelegten Stimmanzahl gefordert ist, also die absolute Mehrheit der Mitglieder eines bestimmten Gremiums.
Die Anwendung der Formulierung "absolute Mehrheit" sollte besser nur auf feststehende Zahlen möglicher Stimmen angewandt werden. Bezieht man sich auf "die abgegebenen Stimmen" ist "Mehrheit der abgegebenen Stimmen" oder "einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen" zutreffender.
Aus der, in der GO verwandten Forumlierung "absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen" abzuleiten, Enthaltungen wären abgegebene und damit auch gültige Stimmen, ist jedoch vollkommen abwegig. In allen Abstimm- und Mehrheitsvarianten bleiben Enthaltungen als nicht abgegebene Stimmen außer der Wertung.
Stimmen sind abgegeben, wenn sie gepostet worden sind.
Enthaltungen sind damit abgegebene Stimmen. Wenn sie sagen, dass sie jedenfalls keine Nein-Stimmen sind, so halte ich dem entgegen, dass sie jedenfalls auch keine Ja-Stimmen sind.
Eine absolute Mehrheit bedeutet, dass es mehr Ja-Stimmen als sonstige Stimmen geben muss. Diese Mehrheit wurde in der Abstimmung aber nicht erreicht.
Beiträge: 795
Themen: 37
Registriert seit: Dec 2007
Wenn Enthaltungen keine abgegebenen Stimmen sind, dann soll man diese Option doch bitte streichen. Ich denke es ist sehr wohl eine Stimme die zeigt, dass man sich wohl eher der Mehrheit anschließt oder das es einem egal ist. Aber man zeigt doch, dass man sich dazu äußert, auch wenns neutral ist.
Enthaltungen sind auch Stimmen. Für mich steht es auch so in der OIK Akte.
Beiträge: 1.184
Themen: 107
Registriert seit: Apr 2006
Zitat:Original von Lion Lorgar
Nein.
Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken Enthaltungen faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
...
Wie gesagt, Enthaltungen wirken nur dann faktisch als Gegenstimmen, wenn die Zahl der MÖGLICHEN Stimmen festliegt, wenn sich die Stimmen auf einen festen Kreis von Abstimmenden beziehen. Keinesfalls gilt dies bei vorher nicht festgelegten Stimmenzahlen, also bei der Berechnungsbasis "abgegebene Stimmen".
Zitat:Original von Lion Lorgar
...
edit:
Außerdem widersprichst du dir gerade selber und auch deine Quelle widerspricht deiner Argumentation.
[QUOTE]Bei absoluten Mehrheitswahlen wirken sie faktisch wie Gegenstimmen, da zur Annahme des Antrags ein bestimmter Prozentsatz der möglichen Stimmen (im Regelfall die Anzahl der Mitglieder des Gremiums laut Geschäftsordnung) von Ja-Stimmen erreicht werden muss.
Wieso widerspreche ich mir? In der GO steht nichts von einem bestimmten Prozentsatz möglicher Stimmen. Dann müsste da stehen, "die absolute Mehrheit der Mitglieder des Beirats".
Zitat:Original von Frederic Aichberger
Stimmen sind abgegeben, wenn sie gepostet worden sind.
Enthaltungen sind damit abgegebene Stimmen. Wenn sie sagen, dass sie jedenfalls keine Nein-Stimmen sind, so halte ich dem entgegen, dass sie jedenfalls auch keine Ja-Stimmen sind.
...
Eigentlich bin ich der Meinung, dass Sie intelligent genug sein müssten, selbst zu erkennen, dass dies einfach nur Humbug ist. Enthaltungen sind und bleiben halt "gar keine Stimmen".
Zitat:Original von Frederic Aichberger
...
Eine absolute Mehrheit bedeutet, dass es mehr Ja-Stimmen als sonstige Stimmen geben muss.
...
Richtig. Nur sind Enthaltungen halt keine Stimmen, da sich diese Stimmberechtigten "der Stimme enthalten", also keine Stimme abgeben wollen.
Zitat:Original von Frederic Aichberger
...
Diese Mehrheit wurde in der Abstimmung aber nicht erreicht.
Selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht als Exekutivdirektor, dieses Ergebnis (das ich weiterhin für grob fehlerhaft halte) so festzustellen und ich werde dies so akzeptieren (müssen). Ich habe nur die Befürchtung, dass dies ein bezeichnendes (und wirklich nicht vorteilhaftes) Licht auf unsere Organisation wirft und anderswo ob unseres Demokratieunveständnisses nur ein hämisches Grinsen produziert.
Für mich hat sich jede weitere Diskussion damit erübrigt.
EDIT: Rechtschreibung
Beiträge: 290
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2007
Es geht hier um eine absolute Mehrheit.
Absolute Mehrheiten richten sich immer nach der möglichen Stimmen.
Diese ist hier auch definiert worden:
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen beschlossen werden.
Das ist gleichzusetzen mit der Grundmenge der Anwesenden(s.o.).
Somit liegt ein fester Kreis von Abstimmenden vor.
Es haben 21 gültige Stimmen abgestimmt.
Eine Mehrheit für den Antrag wären somit 11 Stimmen gewesen.
Es waren aber nur 10 Stimmen.
Es geht hier aber nicht um einfache oder relative Mehrheit.
Nur hier fallen die Enthaltungen weg, da es auf diese nicht ankommt.
Beiträge: 795
Themen: 37
Registriert seit: Dec 2007
Zitat:Original von Lion Lorgar
Es geht hier um eine absolute Mehrheit.
Absolute Mehrheiten richten sich immer nach der möglichen Stimmen.
Diese ist hier auch definiert worden:
Zitat:Artikel 6: Änderungen an der Geschäftsordnung
1. Änderungen an dieser Geschäftsordnung können durch den Beirat nach Artikel 2 (1) mit absoluter Mehrheit der abgegebenen beschlossen werden.
Das ist gleichzusetzen mit der Grundmenge der Anwesenden(s.o.).
Somit liegt ein fester Kreis von Abstimmenden vor.
Es haben 21 gültige Stimmen abgestimmt.
Eine Mehrheit für den Antrag wären somit 11 Stimmen gewesen.
Es waren aber nur 10 Stimmen.
Es geht hier aber nicht um einfache oder relative Mehrheit.
Nur hier fallen die Enthaltungen weg, da es auf diese nicht ankommt.
so oder so wurde keine Mehrheit erreicht
Beiträge: 290
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2007
Zitat:Die Abstimmung wird geschlossen:
abgegebene Stimmen: 23
davon gültig: 21
10 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Somit wurde eine relative bzw einfache Mehrheit erreicht, aber keine absolute, Herr Pietarow!
Beiträge: 795
Themen: 37
Registriert seit: Dec 2007
Zitat:Original von Lion Lorgar
Zitat:Die Abstimmung wird geschlossen:
abgegebene Stimmen: 23
davon gültig: 21
10 Ja-Stimmen
7 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Somit wurde eine relative bzw einfache Mehrheit erreicht, aber keine absolute, Herr Pietarow!
Die absolute ist ja vonnöten.
Beiträge: 1.058
Themen: 21
Registriert seit: Sep 2005
Natürlich gebe ich meine Stimme ab, wenn ich auf dem Wahlzettel Enthaltung ankreuze. Völlig unsinnig, etwas anderes zu glauben ... .
Und ich finde es auch völlig i.O., dass es diese Option bei Abstimmungen gibt. Ich weiss, was es bedeutet und ich wähle absichtsvoll diese Abstimmungsmöglichkeit, wenn sie mir als die Richtige erscheint. Warum will man mir das verbieten?
Beiträge: 1.184
Themen: 107
Registriert seit: Apr 2006
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Natürlich gebe ich meine Stimme ab, wenn ich auf dem Wahlzettel Enthaltung ankreuze. Völlig unsinnig, etwas anderes zu glauben ... .
Und ich finde es auch völlig i.O., dass es diese Option bei Abstimmungen gibt. Ich weiss, was es bedeutet und ich wähle absichtsvoll diese Abstimmungsmöglichkeit, wenn sie mir als die Richtige erscheint. Warum will man mir das verbieten?
Aber Herr Goldmann, niemand will Ihnen die Option "Enthaltung" verbieten. Man sollte nur darauf hinweisen, dass bei der von Herrn Exekutivdirektor Aichberger (und mehrerern anderen Beiratsmitgliedern) angewandten Stimmauszählungs- und Ergebnisfeststellungsvariante Enthaltungen grundsätzlich NEIN-Stimmen sind. Vielleicht sind es politisch und moralisch keine ganz so "harten" wie die offiziellen NEIN-Stimmen, aber in der Wirkung auf das Ergebnis sind sie identisch. Bei den bisher verwandten Abstimmungsoptionen ergeben sich daher 1 Option für JA und 2 Optionen für NEIN. Eine aktive Stimmenthaltung mit der tatsächlichen Wirkung, sich der Stimme zu enthalten, ist als Option nicht mehr vorhanden. Dies kann nur noch durch Fernbleiben von Abstimmung erzielt werden.
|