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Antrag: Änderung des Kartenregelwerkes
#11
Da hier keine weiteren Meinungen kund getan wurden, könnte der Antrag doch zur Abstimmung gelangen, oder?
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#12
Ich unterstütze den Antrag.
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#13
Dann wünscht Herr Bergmann wohl eine Abstimmung darüber?

Neue Fassung:

§5 Eintragung

1.1 Eine Eintragung in die Karte ist nur auf vorhandenen, nicht besiedelten Landflächen möglich. Vetorecht besteht und ist nach § 7 Kartenregelwerk geregelt.
1.2 Eine Eintragung einer neuen Landfläche bedarf der Zustimmung 2/3 aller Delegierten der OIK.

2. Die Übernahme eines Staatsgebietes oder der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staatsgebiete sind möglich, wenn die beteiligten Staaten mindestens seit zwei Monaten auf der Karte eingetragen sind.
Vetos sind unzulässig, da es sich hierbei um ureigenste Angelegenheiten der antragstellenden Nationen handelt.

3. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.

4. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.

5. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
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#14
Zitat:Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Stimmt, man sollte " ... 2/3 aller abgegebenen Stimmen" schreiben.

Den Pasus würde ich noch einbringen. Sonst gibt das mit den 2/3 *aller* Delegierten wirklich Probleme!
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#15
Also so?



Zitat:§5 Eintragung

1.1 Eine Eintragung in die Karte ist nur auf vorhandenen, nicht besiedelten Landflächen möglich. Vetorecht besteht und ist nach § 7 Kartenregelwerk geregelt.
1.2 Eine Eintragung einer neuen Landfläche bedarf der Zustimmung 2/3 aller abgegebenen Stimmen der Delegierten der OIK.

2. Die Übernahme eines Staatsgebietes oder der Zusammenschluss zweier oder mehrerer Staatsgebiete sind möglich, wenn die beteiligten Staaten mindestens seit zwei Monaten auf der Karte eingetragen sind.
Vetos sind unzulässig, da es sich hierbei um ureigenste Angelegenheiten der antragstellenden Nationen handelt.

3. Eine Eintragung kann nicht erfolgen, wenn ein gültiges Veto vorliegt.

4. Eine Eintragung in gesperrte Planquadrate ist nicht gültig.

5. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
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#16
Sieht so aus, wie das, was Herr Bergmann wohl vorschlug... mit Integration des Verbesserungsvorschlages von Frau leoly. Smile
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#17
Ihrem Verbesserungsvorschlag, wohl gemerkt... habe ihn nur nochmal aufgegriffen Wink

Ja, so, Herr Exekutivdirektor Smile
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#18
Warum läuft die Abstimmung wieder nicht im Wahllokal?
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#19
Die bisherige Verfahrensweise ist eine Abstimmung im Beirat. Dies hatte ich zuerst vergessen.
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#20
Zitat:Original von Diktatus Marius
Die bisherige Verfahrensweise ist eine Abstimmung im Beirat. Dies hatte ich zuerst vergessen.
Das gilt aber nur für das letzte Direktorium! Vorgängerdirektorien haben durchaus die Möglichkeiten eines getrennten Absimmungs- und Wahlunterforums genutzt.
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