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Brief aus Soúnio
#11
Hab mal einen Screenshot gemacht.


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#12
Dann denke ich, kann das Verfahren eröffnet werden, die Vetofrist läuft bis zum 02.September 2006, ca. 15 Uhr.

gez.
#13
Ich lege hiermit Wiederspruch gegen die Zulassung des Antrags ein. Kypern ist kein eigenstängiges Staatsgebiet innerhalb der OIK. Somit kann §5 (2) nicht angewandt werden.

Gebietsabtretungen und -schenkungen können im Rahmen des Regelwerkes nur über den Beirat laufen.
#14
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Ich lege hiermit Wiederspruch gegen die Zulassung des Antrags ein. Kypern ist kein eigenstängiges Staatsgebiet innerhalb der OIK. Somit kann §5 (2) nicht angewandt werden.

Gebietsabtretungen und -schenkungen können im Rahmen des Regelwerkes nur über den Beirat laufen.

Ich schließe mich Herrn Goldmann an!
#15
Diese Einwände sind vor allem im Kontexte des Geschehens der letzten Wochen rein politischer Natur und daher vom Direktorium abzulehnen.
#16
Diese Einwände beruhen aber auf Tatsachen! Von daher sind sie zu berücksichtigen!
#17
Das Direktorium wird beraten.
#18
Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
Diese Einwände sind vor allem im Kontexte des Geschehens der letzten Wochen rein politischer Natur und daher vom Direktorium abzulehnen.


Sind sie nicht, da sie sich auf das Regelwerk der OIK beziehen.
#19
Was wir mit unserem Fürstentum machen, geht Drittnationen überhaupt nichts an. Das werten wir als Eingriff in unsere monarchische und außenpolitische Souverainität und sehen es zukünftig als feindseligen Act gegen das Haus Hohenstauffen und seine Völker an.
#20
Was Sie machen geht uns in der Tat nichts an, da haben Sie vollkommen Recht. Sobald ihre internen Änderungen und Abmachungen aber die Karte der OIK betreffen, so sollten auch Sie sich wie alle anderen auch an die Regeln halten und ebenso einen regelkonformen Antrag stellen.


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