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1.) Florian, Herzog von Kurland - Delegierter des Royaume de Narapul
2. Antrag:
das Royaume de Narapul beantragt hiermit
1. dass der Beirat beschließe, dass die von demselben verabschiedeten Beschlüsse künftig archiviert werden
2. dass der Beirat eine Änderung der Geschäftsordnung beschließe, wonach § Art. 4 Absatz 1 a GO ergänzend angefügt wird, und dem Exekutivdirektor explizit die Pflicht zur Archivierung auferlegt werde. Formulierungsvorschlag:
"Art. 4 Absatz 1 a GO: Der Exekutivdirektor verwaltet und archiviert die Beiratsbeschlüsse. Er macht sie der Öffentlichkeit in der Bibliothek der OIK zugänglich. Das System der Archivierung wird durch Beiratsbeschluss bestimmt."
3. dass der Beirat die Archivierung derselben Beschlüsse nach dem Muster [Antragssteller/ Datum/ Essenz des Antrags] in der Bibliothek der OIK beschließe.
Ich beantrage Abstimmung, da eine Diskussion bereits stattgefunden hat.
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Antragsteller: Nara Levin für die VSR Duban
Antrag: linksseitige Erweiterung der Karte nach §2 Abs. 3 Kartenregelwerk um zwei Planquadratseitenlängen und Einzeichnung von Samaria, wie folgt:
Die restlichen Planquadrate (neuA1-neuA20, neuB1-neuB20, neuA27-neuA30 und neuB27-neuB30) sollen mit Wasser gefüllt werden. Alle neuen Planquadrate ohne einen Landflächenanteil sollen für die Besiedelung nach § 9 Kartenregelwerk gesperrt werden.
Von mir wird keine geheime Abstimmung beantragt.
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Da habe ich noch etwas zu geschrieben, ansonsten werde ich das von Emir Kurland im Laufe des Tages eröffnen.
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Antrag zur Änderung § 5 GO
Antragssteller: T.E. Le Fon, Albenien
Beantragt wird die Ergänzung der Geschäftsordnung gemäß der rot markierten Einfügungen. Eine Diskussion über verschiedene Versionen, ausgehend von Dr. Thascos erstem Entwurf fans
hier
statt.
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor und während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben. Dies geschieht, indem VOR nomineller Antragsstellung durch den/die Antragssteller im Sitzungssaal ein entsprechender Thread eröffnet wird. Die Diskussionsphase endet volle 14 Tage nach deren Eröffnung.
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind ungültig. Hiervon ausgenommen sind Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
6. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
Edit wegen Rechtschreibung
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Ist das denn der Entwurf, auf den sich alle geeinigt haben, dass sie nur über diesen abstimmen wollen?
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Es war der letzte Entwurf, der - auf Basis des ursprünglichen Entwurfes - von mir eingebracht wurde, anschließend meldete sich mehrere Tage lang niermand mehr zu Wort, daher brachte ich diesen Entwurd zur Abstimmung ein.
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Es ist Weihnachten und bald Neujahr. Da wahrscheinlich die meisten nicht da sind, sollten wir besser noch etwas warten.
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Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Entscheiden Sie den korrekten Zeitpunkt, Herr Direktor
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Ich ziehe meinen Antag zurück und werde ihn, wenn die Diskussion über die neue Fassung abgeschlossen ist, gegebenenfalls neu stellen.
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Ich stelle den Antrag hiermit erneut, in folgender Fassung
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben. Dies geschieht, indem VOR nomineller Antragsstellung durch den/die Antragssteller im Sitzungssaal ein entsprechender Thread eröffnet wird. Die Diskussionsphase endet volle 14 Tage nach deren Eröffnung.
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte Stimmabgaben sind ungültig. Gleiches gilt für kommentierte Stimmagbagen, ausgenommen Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
6. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.