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Zitat:Original von Elias Goff
Zum Beispiel: Antrag zur Änderung der GO. Bislang waren die Direktoren auch Delegierte. Was ist aber, wenn einer kein Delegierter ist? Darf er dann trotzdem einen Antrag ex officio stellen?
Ich war auch schon im Direktorium ohne Delegierte zu sein. Ich meine mich erinnern zu können, dass ich damals weder antrags- noch redeberechtig im Beirat war.
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Dann werde ich das auch so handhaben. Danke
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Nun ja ich finde in so einem Fall sollte man den Direktoren zumindest ein Rede recht zustehen, schon allein damit sie ihre Entscheidungen vor dem Beirat verteidigen können.
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Die Delegierten entscheiden ja. Nicht die Direktoren.
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Nochmal zu den Optionen bei der Wahl.
Ich bin dagegen die Option "Enthaltung" abzuschaffen.
Es stimmt, letztlich würde eine Enthaltung, wie eine Nichtwahl gewertet werden, aber im Gegensatz zur Nichtwahl bringt man zum Ausdruck, dass man die Wahl zur Kenntnis genommen hat und sie nicht einfach ignorierte.
Ich finde, das ist ein kleiner, aber wichtiger Unterscheid.
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Das mit der Kenntnisnahme stimmt ja schon. Da wärs unvorteilhaft die Enthaltung komplett abzuschaffen. Wenn regelt mans halt so dass eine Enthaltung weder Ja noch Nein ist.
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Genau das ist eine Enthaltung.
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Man könnte auch mal über die Option "Nein gegen alle" nachdenken. Man kann schließlich auch bei 5 zur Wahl stehenden Kandidaten jeden ablehnen, zumal ja die meisten Stimmen ja schon für die Wahl genügen.
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Nein gegen alle hat für mich was von Weimarer Republik. Dann bleibt das gewählte Direxteam unter Umständen monatelang kommissarisch im Amt. Das kann es auch nicht sein.
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Mag sein, aber wenn der Wahlzettel so aussieht (um bei Weimar zu bleiben)?
Zitat:[_] Ernst Thälmann
[_] Adolf Hitler