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Zitat:Original von Vesta Spondylos
Eine Reservierung, die absolut keine Bedeutung hat, das ist Buerokratie. Sinn der Reservierung ist es doch, eine Eintragung vorzubereiten.
Sinn und Zweck einer Reservierung ist es, sich einen Platz auf der Karte nach Wunsch zu sichern, von welchem man ausgeht am besten simulieren zu können. Das irgendwie mit Vetorechten zu bepflastern etc. pp. halte ich für augeblasene Bürokratie. Den Kontakt mit den Nachbarn sucht man schon ganz automatisch, allein schon aus dem Grund, um beim Eintragungsverfahren nicht einen auf den Deckel zu bekommen.
Im Endeffekt wäre es mit Zusätzen alles doppelt gemoppelt und völlig mit Bürokratie überladen. Wozu? Das ganze passiert doch sowieso mit der Eintragung. Kompliziert und unnötig. Sprich: Dagegen.
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Nach Abwägung aller bislang vorgetragenen Argument für und gegen die Regelwerksänderung stelle ich mal so fest, dass das grundsätzlich gegen die Benachrichtigung der Nachbarländer keine Einwände erhoben werden. Sie werden also auch weiterhin benachrichtigt werden müssen, um ihnen die Möglichkeit eines Vetos zu eröffnen.
Strittig ist nun der Zeitpunkt der Benachrichtigung..... die ich absichtlich nicht als "Vetobenachrichtigung" betitel, denn....
Das Zeitargument für eine frühere Benachrichtigung der zukünftig möglichen Nachbarstaaten ist nicht aus der Welt zu reden. Je länger die Nachbarn und das zukünftige neue OIK-Mitglied Zeit haben sich auszutauschen, desto eher lassen sich Vetos verhindern und das zur gegenseitigen Zufriedenheit.
Wenn man also die Benachrichtigungspflicht nun verschieben würde, also zur Pflicht macht schon während des Registrierungsverfahrens und aus dem Eintragungsverfahren entfernt und darüber hinaus diese beiden Verfahren koppelt, in dem man direkt nach Abschluss des Reservierungsverfahrens formlos einen Eintragungsantrag stellen könnte, dann müsste meines Erachtens allen Seite genüge getan sein.
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Eine Kopplung halte ich ehrlich gesagt auch nicht für wirklich zweckmäßig. Die bisher strikte Trennung von Reservierung und Eintragung habe ich als sehr positiv empfunden. Vor allem, weil die Reservierung nach 3 Monaten ohne erfolgte Eintragung einfach verfällt. Das hat bisher immer funktioniert. Und aus diesem Grund sehe ich generell keinen Änderungsbedarf.
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Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Eine Kopplung halte ich ehrlich gesagt auch nicht für wirklich zweckmäßig. Die bisher strikte Trennung von Reservierung und Eintragung habe ich als sehr positiv empfunden. Vor allem, weil die Reservierung nach 3 Monaten ohne erfolgte Eintragung einfach verfällt. Das hat bisher immer funktioniert. Und aus diesem Grund sehe ich generell keinen Änderungsbedarf.
Ich frage mich und Sie erneut, welchen Sinn denn eine Reservierung hat, wenn nicht als Vorbereitung auf die Eintragung. Das können doch nicht zwei völlig unterschiedliche Prozesse sein.
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Zitat:Original von Vesta Spondylos
Ich frage mich und Sie erneut, welchen Sinn denn eine Reservierung hat, wenn nicht als Vorbereitung auf die Eintragung. Das können doch nicht zwei völlig unterschiedliche Prozesse sein.
Nein, sicherlich nicht bei einem ernst gemeinten Antrag. Aber der Abstand zwischen Reservierung und Eintragung "siebt" die "Eintagsfliegen" aus, und dass ist auch gut so.
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Mal ehrlich:
Wozu ist die Reservierung da?
Sie ist dazu da sich mit den Nahbar auszutauschen und die Grundlage für eine gemeinsame Simulation zu erarbeiten.
Wozu ist die Eintragung da?
Das Ergebnis der Gespräche festzuhalten und auf der OIK eintragen zu lassen.
Warum sollte man sonst reservieren?
Um später eh woanders eine Eintragung zu beantragen?
Ich bin kein Freund der Bürokratie, aber hier sehe ich nur Vorteile.
Alle betroffenden MNs haben dadurch genug Zeit alle Unstimmigkeiten aus dem Weg zu räumen.
Bei einer bloßen Eintragung - 7 Tage- geht sowas nicht.
Da kommen dann ein Veto, da der andere nicht geantwortet hat,
eins weil es Mißverständnisse gab, eins weil ...
Je früher eine MN über neue Nachbar informiert wird, desto besser ist es.
Sei es für die zukünftige gemeinsame Simulation oder für die Nachbarschaft.
Warum?
Da derzeit eine Reservierung keine Pflicht ist.
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Ich sehe das trotzdem nicht als Anlass, diese organisation weiter zu bürokratisieren. ob eine Nation ein Veto einlegt oder nicht ist hat uns auch nicht zu beschäftigen. Das einzige, was zählt, das ist die Vetobenachrichtigung und das reicht auch. Wenn jemand auf eine gute Nachbarschaft setzen will, kann der betefreffende seine Nachbarn besuchen. Aber einen Zwang seitens der OIK halte ich für falsch.
Wir nähern uns wirklich schon dem Punkt, wo man sagen könnte, dass schon bei einer Reservierung ein Veto eingelegt werden könne. Freilich, wenn das passiert wäre die Reservierung überfüssig.
Zitat:Sie ist dazu da sich mit den Nahbar auszutauschen und die Grundlage für eine gemeinsame Simulation zu erarbeiten.
Sie beschreiben da, so sage ich mal, "Idealzustand", welcher nur selten erreicht wird. Sei es, weil man potenielle Nachbarn nicht leiden kann oder sich weniger um die Nachbarschaft kümmert.
Die Reservierung sehe ich nach wie vor als eine Phase, in der sich die Projekte auf die Eintragung vorbereiten und sich intern festigen. Ein intensiver Austausch mit den Nachbarn kann dazu gehören, muss aber nicht. Und wenn daraus jemand einen Zwang machen will, stößt das bei mir auf Unverständnis, da unser Benachrichtigungssystem funktioniert und eingetragene Staaten durch ein Veto die Möglichkeit haben, sich zu "wehren".
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Zitat:Original von Vinzenz Bailey
Ich sehe das trotzdem nicht als Anlass, diese organisation weiter zu bürokratisieren.
Ist es ja nicht, es wird nur verschoben, was sowieso schon Vorschrift ist, nämlich die Benachrichtigung der Nachbarn.
Zitat:Ob eine Nation ein Veto einlegt oder nicht ist hat uns auch nicht zu beschäftigen.
Das nicht, aber die grundsätzlich hat uns zu interessieren, dass die Einlegung eines Vetos möglich ist.
Zitat:Das einzige, was zählt, das ist die Vetobenachrichtigung und das reicht auch.
Du hörst mir nicht zu! Nenne das Kind nicht Vetobenachrichtigung, sondern Benachrichtigung. Das aufgrund dieser dann irgendwann ein Veto gegen die letztendliche Eintragung möglich ist und auch sein sollte steht auf einem anderen Blatt.
Zitat:Wenn jemand auf eine gute Nachbarschaft setzen will, kann der betefreffende seine Nachbarn besuchen. Aber einen Zwang seitens der OIK halte ich für falsch.
Das ist doch nicht richtig. Der Zwang besteht doch schon und zwar zum Zeitpunkt des Eintragungsantrages.
Zitat:Wir nähern uns wirklich schon dem Punkt, wo man sagen könnte, dass schon bei einer Reservierung ein Veto eingelegt werden könne. Freilich, wenn das passiert wäre die Reservierung überfüssig.
Ist doch auch nicht richtig. Wie gesagt, du hörst mir nicht zu.
Wenn wir den Benachrichtigungszwang, der zweifelsfrei beim Eintragungsantrag besteht, bereits zum Reservierungsantrag hinverschieben, könnte er beim Eintragungsantrag entfallen. Man muss nur die Vetofrist neu festlegen.
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Dann sollten wir aber auch schon Vetos in der Zeit der Reservierung erlauben. Wenn man die Nachricht bekommt:
"In den nächsten Tagen werden wir bei der OIK in deiner Nachbarschaft einen Kartenplatz reservieren. In der fünften Woche nach dem wir den Antrag gestellt haben, kannst du ggf. dein Veto einlegen."
Eine solche Nachricht hilft niemandem weiter. Hier ist die Gefahr, dass man den Vetozeitraum verpasst viel zu gross vorallem, weil man auch gar nicht weiss, wann der überhaupt genau ist.
Schließlich geht dadurch die Filterfunktion für Eintagsfliegen verloren.
Außerdem halte ich diese Zwangsbeglückung nach wie vor für falsch.
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