03.09.2006, 10:59
Ich möchte, die Kritik des Herrn Goldmann aufgreifen, denn ich denke die Kartenregeln sind uneindeutig.
Ich habe auch zuerst bei dem Antrag gestutzt und war der Meinung des Kollegen Goldmann, daß eine Eintragung von Hoheitsgewässern nicht möglich sei, habe dann allerdings nochmals die Kartenregeln überflogen und nirgends einen Hinweis darauf gefunden, daß nur Landgebiete eingetragen werden können.
Es wird bis auf eine Stelle immer nur von Gebieten, Territorium oder Flächen gesprochen.
Daher wäre der Schluß, daß man auch Wassergebiete eintragen lassen kann, nicht falsch und würde auch mit der Präambel nicht in Konflikt geraden.
Es ist, denke ich, auch nicht logisch zulässig, aus der Tatsache, daß noch nie jemand die Eintragung von Wasserterritorien beantragt hat, zu schließen, daß dies nicht gestattet wäre.
Jedoch wird an einer Stelle, in § 5 von "Landmasse" gesprochen:
Aus diesem Absatz könnte man implizit schließen, daß Staatsgebiete immer Landmassen sein müssen.
Explizit wird dies jedoch in den Kartenregeln nicht gefordert.
Das Kartenregelwerk ist hier nicht ganz eindeutig und auch die Präambel hilft bei der Auslegung nicht weiter.
Ich denke, der Beirat muß sich mit dieser Sache befassen und eine Entscheidung dahingehend treffen, daß entweder der Begriff "Landmasse" aus §5 Abs. 6 verändert wird oder irgendwo explizit erwähnt wird, daß es sich bei der Eintragung von Staatsgebieten nur um Landmassen handeln kann.
Auch hier meine Bitte an Aquatropolis einfach eine Regelwerksänderung zu beantragen, die den letzten Stein zu ihrer Eintragung (den Begriff "Landmasse") aus dem Weg räumt.
Ich habe auch zuerst bei dem Antrag gestutzt und war der Meinung des Kollegen Goldmann, daß eine Eintragung von Hoheitsgewässern nicht möglich sei, habe dann allerdings nochmals die Kartenregeln überflogen und nirgends einen Hinweis darauf gefunden, daß nur Landgebiete eingetragen werden können.
Es wird bis auf eine Stelle immer nur von Gebieten, Territorium oder Flächen gesprochen.
Daher wäre der Schluß, daß man auch Wassergebiete eintragen lassen kann, nicht falsch und würde auch mit der Präambel nicht in Konflikt geraden.
Es ist, denke ich, auch nicht logisch zulässig, aus der Tatsache, daß noch nie jemand die Eintragung von Wasserterritorien beantragt hat, zu schließen, daß dies nicht gestattet wäre.
Jedoch wird an einer Stelle, in § 5 von "Landmasse" gesprochen:
Zitat:6. Ein Eintrag eines geteilten Staatsgebietes ist nicht zulässig, wobei Staaten mit einer Verteilung aller zugehörigen Staatsgebiete innerhalb aneinander grenzender Planquadrate als eine Landmasse gewertet werden.
Hiervon unberührt bleiben Zusammenschlüsse von Staatsgebieten nach §5 Absatz 2.
Aus diesem Absatz könnte man implizit schließen, daß Staatsgebiete immer Landmassen sein müssen.
Explizit wird dies jedoch in den Kartenregeln nicht gefordert.
Das Kartenregelwerk ist hier nicht ganz eindeutig und auch die Präambel hilft bei der Auslegung nicht weiter.
Ich denke, der Beirat muß sich mit dieser Sache befassen und eine Entscheidung dahingehend treffen, daß entweder der Begriff "Landmasse" aus §5 Abs. 6 verändert wird oder irgendwo explizit erwähnt wird, daß es sich bei der Eintragung von Staatsgebieten nur um Landmassen handeln kann.
Auch hier meine Bitte an Aquatropolis einfach eine Regelwerksänderung zu beantragen, die den letzten Stein zu ihrer Eintragung (den Begriff "Landmasse") aus dem Weg räumt.

