16.12.2006, 16:10
Ich beantrage die Aufhebung aller bisher durch den Beirat beschlossenen Änderungen des Kartenregelwerkes seit 2004, bzw. die Prüfung deren Gültigkeit. Grund: Der Beirat war nie berechtigt, Kartenregeln zu ändern.
Das aktuelle Regelwerk besagt:
Hier wird ganz klar gesagt, daß eine Abstimmung unter allen Staaten stattfinden muß. Der Beirat setzt sich aber nur aus Delegierten zusammen. Nichtdelegierte und solche, die noch auf ihren Delegiertenstatus warteten (was ja mal bis zu 60 Tagen dauern kann), wurden von Beiratssitzungen ausgeschlossen.
Um festzustellen, welche Kartenänderung gültig ist und welche nicht, müßte festgestellt werden, ob die "Ja" Stimmen des Beirates auch dann die Mehrheit gegen die "Nein" Stimmen gehabt hätten, wenn alle zu der Zeit eingetragenen Staaten ohne Zugang zum Beiratsforum mit "Nein" gestimmt hätten.
Hinzu kommt der Umstand, daß von allen in der Karte verzeichneten Staaten die Rede ist. Auch nur registrierte Staaten sind darin verzeichnet und nicht nur die eingetragenen. Auch diese Gruppe wurde von den Abstimmungen zu Kartenänderungen ferngehalten.
Alle vom Jahre 2004 bis heute getroffenen Kartenregeländerungen sind, soweit sie einen verzeichneten Staat von der Abstimmung ausschlossen, systematische Regelverstöße gewesen. Alle evtl. negativen Konsequenzen, die sich aus den Regelwerken für einzelne Staaten ergeben haben, beruhen auf geltendem Unrecht.
Die Geschäftsordnung besagt zwar:
Doch kann die Geschäftsordnung nicht einfach das Kartenregelwerk außer Kraft setzen, indem sie Abstimmungsrechte bestimmten Staaten entzieht, die nach dem Kartenregelwerk ein Recht darauf gehabt hätten.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
1. Die Geschäftsordnung ist vor dem Kartenregelwerk erstellt worden: Wenn dem so wäre, hätten die Beiratsmitglieder durch die neue Kartenregeln-Formulierung einen neuen Abstimmungsmodus beschlossen und von da an stets unrechtens über Kartenfragen abgestimmt.
Oder 2. Die Geschäftsordnung ist nach dem Kartenregelwerk erstellt worden: Dann ist der Nachweis zu erbringen, daß sich alle zu dem Zeitpunkt verzeichneten Staaten auf die Beschneidung des Stimmrechts für nicht im Beirat befindliche Staaten geeinigt haben. Und es ist festzustellen, ob die Geschäftsordnung höher einzustufen ist als das Kartenregelwerk. Und es ist festzustellen, ob eine Geschäftsordnung dem Kartenregelwerk überhaupt widersprechen darf.
Das aktuelle Regelwerk besagt:
Zitat:Diese Kartenregeln können durch einen Beschluss der in der Karte verzeichneten Staaten mit der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen [...] geändert werden.
Hier wird ganz klar gesagt, daß eine Abstimmung unter allen Staaten stattfinden muß. Der Beirat setzt sich aber nur aus Delegierten zusammen. Nichtdelegierte und solche, die noch auf ihren Delegiertenstatus warteten (was ja mal bis zu 60 Tagen dauern kann), wurden von Beiratssitzungen ausgeschlossen.
Um festzustellen, welche Kartenänderung gültig ist und welche nicht, müßte festgestellt werden, ob die "Ja" Stimmen des Beirates auch dann die Mehrheit gegen die "Nein" Stimmen gehabt hätten, wenn alle zu der Zeit eingetragenen Staaten ohne Zugang zum Beiratsforum mit "Nein" gestimmt hätten.
Hinzu kommt der Umstand, daß von allen in der Karte verzeichneten Staaten die Rede ist. Auch nur registrierte Staaten sind darin verzeichnet und nicht nur die eingetragenen. Auch diese Gruppe wurde von den Abstimmungen zu Kartenänderungen ferngehalten.
Alle vom Jahre 2004 bis heute getroffenen Kartenregeländerungen sind, soweit sie einen verzeichneten Staat von der Abstimmung ausschlossen, systematische Regelverstöße gewesen. Alle evtl. negativen Konsequenzen, die sich aus den Regelwerken für einzelne Staaten ergeben haben, beruhen auf geltendem Unrecht.
Die Geschäftsordnung besagt zwar:
Zitat:4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet sind.
Doch kann die Geschäftsordnung nicht einfach das Kartenregelwerk außer Kraft setzen, indem sie Abstimmungsrechte bestimmten Staaten entzieht, die nach dem Kartenregelwerk ein Recht darauf gehabt hätten.
Es gibt nun zwei Möglichkeiten.
1. Die Geschäftsordnung ist vor dem Kartenregelwerk erstellt worden: Wenn dem so wäre, hätten die Beiratsmitglieder durch die neue Kartenregeln-Formulierung einen neuen Abstimmungsmodus beschlossen und von da an stets unrechtens über Kartenfragen abgestimmt.
Oder 2. Die Geschäftsordnung ist nach dem Kartenregelwerk erstellt worden: Dann ist der Nachweis zu erbringen, daß sich alle zu dem Zeitpunkt verzeichneten Staaten auf die Beschneidung des Stimmrechts für nicht im Beirat befindliche Staaten geeinigt haben. Und es ist festzustellen, ob die Geschäftsordnung höher einzustufen ist als das Kartenregelwerk. Und es ist festzustellen, ob eine Geschäftsordnung dem Kartenregelwerk überhaupt widersprechen darf.

