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[Antrag] Änderung GO §5
#21
Zitat:Original von Jean Leroy
Oft ist es bei einem Nein gut, wenn eine Begründung dabei steht, dann dann kann man eventuell den Antrag nocheinmal überdenken - schließlich gibt es auch nicht so aktive Delegierte, die einfach nicht genügend Zeit haben, immer alle Diskussionen zu lesen.

Das ist richtig. Allerdings sollten Kommentare zu fremden Stimmabgaben verboten werden. Das gehört da wirklich nicht rein.

Allerdings glaube ich auch nicht, dass die OIK daran zugrunde geht, wenn es gelegentlich doch vorkommt.
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#22
Eben deshalb kann man auf eine Entsprechende Änderung getrost verzichten.
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#23
Will uns die OIK den Mund verbieten?
"Eine kommentierte Stimmabgabe ist ungültig"

Man kann es ja a la Gummiparagraph ansprechen mit
"Kommentierte Stimmabgaben sind ungern gesehen"

alles andere wäre in meinen Augen grotesk
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#24
Zitat:Original von Ethan Freebush
Will uns die OIK den Mund verbieten?
"Eine kommentierte Stimmabgabe ist ungültig"

Hören Sie doch mit diesen Schauergeschichten auf. Hier bei der OIK kann jedermann seine geistigen Ergüsse nach Belieben verbreiten. Nur nicht eben immer an jeder beliebigen Stelle.
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#25
*so

RL ist es doch ganauso: Komentierte Stimmen - egal was drinsteht - sind ungültig. Warum sollte es hier anderes sein? so*
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#26
Richtig. Wenn man etwas zum Thema beizutragen hat, so kann man dies bei der vor jeder Abstimmung stattfindenden Diskussion tun und nirgendwo anders.
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#27
Exakt so sehe ich das auch. Das hat nichts mit Redeverbot zu tun. Allerdings ist es richtig, DASS es auch eine Diskussion gegeben haben mus, sonst verstehe ich natürlich, dass man seinen KOmmentar abgeben will.

Sehr geehrter Herr Exekutivdirektor, ich ziehe meinen Antrag vorerst zurück, weili h mir überlegen möchte, wie man den Antrag verbessert erneut einreichen kann. Vielen Dank.
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#28
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind unzulässig.
4. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.

Sinngemäß so?
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#29
Der Sinn ist richtig, nur müsste noch eine Dauer rein...
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#30
Niemand hat das Recht, einem Delegierten das letzte Wort zu verbieten.
Wenn die Damen und Herren noch einen kurzen Kommentar abgeben wollen, bitte, alles andere sind rein persönliche Gründe, wie dieser Antrag. Zusätzlich wird die OIK durch neue Bürokratie gebeutelt.
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