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Antrag auf Aufhebung aller Kartenregeländerungen
#31
Zitat:Original von Abdonez
"Verzeichnet" ist schon sprachlich ein Synonym für "eingetragen" und nicht für "reserviert".

Duden: ver|zeich|nen a) [in der Art eines Verzeichnisses] schriftlich festhalten, aufführen: ...

Es geht mir darum, wenn nun ein registrierter Staat sagt, er sei in der Karte aufgeführt, also verzeichnet und wolle abstimmen, dann werfen Sie ihm mangelnden Menschenverstand und er Ihnen den Duden an die Stirn. Und ein solcher Vorfall könnte dahinter gesunden Menschenverstand erschüttern. Das gilt es abzuwenden.

Zitat:Original von Abdonez
Edit: Achso, ich schlage einfach eine Änderung der GO dahingehend vor, dass bestätigte, aber noch nicht technisch freigeschaltete Delegierte ihre Stimme schriftlich gegenüber dem Exekutivdirektor abgeben können.

Und bitte, daß die Bestätigung innerhalb von 7 Tagen Gültigkeit hat, wenn Seitens des zuständigen Bestätigers kein Widerspruch kommt. Ich wurde ja eben Monate später erst bestätigt, mit anderen ging es nicht minder schlimm zur Sache. Auf meine Anfrage hin, hieß es, das dauere eben und ich solle nicht spamen.


Zitat:Original von Faantir Gried
Zitat:Original von Nr.1
Wer nicht abstimmen will, muß nicht, doch wer will, weil er dürfte, aber nicht kann, der hat Grund zur Trauer.
Wenn er wollte, hätte er sich gemeldet. Also bitte.

Nein, denn ich hätte schon gern früher mit abgestimmt. Doch hielt ich das angewandte Verfahren für rechtlich korrekt, bis gestern.
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#32
Warum missachten Sie Artikel 2 (1, 2 und 4) der GO? Die regelt und ergänzt doch in wunderbarer Weise die Kartenregeln und beantwortet Ihre Unklarheiten, die ggf. aus der Formulierung in dem Kartenregelwerk entstehen. Wichtig für die OIK sind ja beide Dokumente.

Ich zitiere nochmals:
Zitat:Artikel 2: Der OIK-Beirat
1. Alle auf der Karte vertretenden Staaten und Staaten mit internationaler Vorwahl haben das recht, einen stimmberechtigten Vertreter in
den OIK-Beirat zu entsenden.
2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach
Artikel 2 (1).
3. Der OIK-Beirat ist berechtigt, in Fragen dieser Geschäftsordnung abzustimmen.
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.
5. Die öffentliche Liste über die Staaten oder Landesteile mit ihren internationalen Vorwahlen der Abteilung für Vorwahlen, entspricht
der Liste der Staaten nach Artikel 2 (1). Ein Staat kann aus mehreren verzeichneten Landesteilen bestehen, hat aber nur eine Stimme im
Beirat.
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#33
Weil eine Geschäftsordung das Verfahren regeln soll und das angewandte Verfahren der verzögerten Delegiertenerhebungen das Abstimmungsrecht beeinträchtigen. Darum bin ich dafür, die GO an diesem Punkt zu ergänzen.
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#34
Alle auf der Karte vertretenden Staaten

Das umfasst auch reservierte Staaten, sie sind ja auf der Karte - wenn auch mit Sonderstatus - ersichtlich!


Edit. Und könnte mal jemand der dazu befugt ist den Grammatikfehler aus dem zitierten Satz wegschmelzen äh entfernen?
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#35
Zitat:Original von Stanislav Goldmann
Artikel 2: Der OIK-Beirat
4. In Fragen, welche die Kartenregeln betreffen, sind nur diejenigen Beiratsmitglieder stimmberechtigt, welche auf der Karte verzeichnet
sind.

Herrn Abdonez sagt: Staaten können nicht abstimmen, sondern nur Delegierte.
Hier sehen wir aber, daß Beiratsmitglieder in der Karte verzeichnet sind. Da jedoch keine Personen in Karten verzeichnet werden, sondern Staaten, muß es sich bei Beiratsmitgliedern ergo um Staaten handeln. Folglich sind die Staaten abstimmungsberechtigt. Das Verfahren, nach dem man erst Delegierte entsenden muß, widerspricht dem.
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#36
Klar, man muß ja irgendwen als Staat losschicken. Trotzdem bleibt, sofern ein Staat verzeichnet ist, hat er Abstimmungsrecht. Und nicht erst Tage später. Eine GO hat zu regeln, wie man das ermöglicht. Tut sie aber nicht.
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#37
Zitat:Original von T.E. Le Fon
Alle auf der Karte vertretenden Staaten

Das umfasst auch reservierte Staaten, sie sind ja auf der Karte - wenn auch mit Sonderstatus - ersichtlich!
Lesen Sie bitte auch den folgenden Punkt, der das ja noch genauer spezifiziert: "2. Wird der Antrag auf Eintragung in das Vorwahlregister oder die Gesamtkarte positiv beschieden, so erhält der Staat das Recht nach Artikel 2 (1)."

@Nr. 1: Und das Herr Abdonez gerne inhaltslose Rabulistik bertreibt müssen Sie mir nicht sagen. Er spricht dabei aber nicht unbedingt für die Gesamtheit im Beirat und sein Wort ist auch nicht Gesetz.
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#38
OK, Herr Goldmann, ich musste das jetzt 3x lesen um es zu kapieren (also nicht Ihre Anmerkzng sondern genannten §, aber vielleicht ist auch mein Gehirn eingefroren)

Ähm, was ist Rabulistik?
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#39
Ich schließe mich dem Antragsteller im Übrigen an. Der Beirat ist demnach nicht wirklich voll handlungsfähig. Man sollte das Stimmrecht wirklich auf die ausdehnen, denen es zusteht. Mitgliedschaft im Beirat ist ja nicht nötig, nur eben die Zulassung zu Abstimmungen.
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#40
Zitat:Original von Nr.1
Herrn Abdonez sagt: Staaten können nicht abstimmen, sondern nur Delegierte.
Hier sehen wir aber, daß Beiratsmitglieder in der Karte verzeichnet sind. Da jedoch keine Personen in Karten verzeichnet werden, sondern Staaten, muß es sich bei Beiratsmitgliedern ergo um Staaten handeln. Folglich sind die Staaten abstimmungsberechtigt. Das Verfahren, nach dem man erst Delegierte entsenden muß, widerspricht dem.

Das entbehrt wirklich jeder gedanklichen Nachvollziehbarkeit.

Natürlich sind die Staaten stimmberechtigt, aber ausüben kann ein Staat ein Stimmrecht natürlich nur durch einen Menschen. Und wer dieser Mensch jeweils ist, muss angemeldet werden, damit darüber Klarheit herrscht.

Um zu ermitteln, welcher Mensch für eine juristische Person handlungsbefugt ist, haben so ziemlich alle hier vertretenen Staaten öffentliche Handels- und Vereinsregister. Da ist noch niemand auf die Idee gekommen, die Eintragung behindere Vereine und Firmen an der Teilnahme im Rechtsverkehr. Nur bei der OIK muss man das dann zum Problem stilisieren.
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