Beiträge: 277
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2006
Herr Kollege, die Frage ist nicht primär OB ein Kommentar hinterlassen wird, sondern WO.
Beiträge: 336
Themen: 13
Registriert seit: Sep 2005
Ganz genau. Ich weiss jetzt auch nicht, Majestät, wieso Sie mir jetzt an die Kandarre fahren wollen. Niemand möchte dem Delegierten sein Recht auf Rede klauen. Die Frage ist, ob während einer Abstimmung auch nochmal alles Argumente ausgeplaudert werden müssen oder nicht. Das halte ich für schlicht weg fehl am Platze, weil es auch die Übersichtlichkeit der Abstimmung stört.
Beiträge: 393
Themen: 22
Registriert seit: Jul 2006
Zitat:Zusätzlich wird die OIK durch neue Bürokratie gebeutelt.
Gebeutelt hätt ich nicht gesagt, aber der Herr hat schon recht.
Beiträge: 277
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2006
Ich habe mir die bisherige Diskussion noch einmal angesehen und diesen Grobentwurf verfasst. Ich bitte vor allem Kollege Thasco, aber auch alle anderen, die dem Inhalt zustimmen, zu helfen; die rot markierten Ergänzungen eventuell etwas eleganter zu formulieren, damit wir alsbald zur Abstimmung schreiten können
Zitat:Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Vor bzw. während Wahlen und Abstimmungen muss jedem Delegierten mittels eines Diskussionsthreads die Möglichkeit gegeben werden, einen Kommentar zu der anstehenden Wahl/Abstimmung abzugeben. Dies geschieht, indem VOR nomineller Antragsstellung durch den/die Antragssteller im Sitzungssaal ein entsprechender Thread eröffnet wird. Die Diskussionsphase endet volle 14 Tage nach deren Eröffnung.
2. Wahlen und Abstimmungen dauern volle sieben Tage ab Abstimmungs-/Wahlbeginn.
3. Wahlen und Abstimmungen haben im Beirat der OIK stattzufinden und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
4. Stimmen bei Abstimmungen sind öffentlich abzugeben. Auf Antrag eines Vertreters und Unterstützung durch weitere vier abstimmungsberechtigten
Vertretern kann eine geheime Abstimmung beantragt werden.
5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind ungültig. Hiervon ausgenommen sind Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
6. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
Beiträge: 212
Themen: 4
Registriert seit: Nov 2006
Was ist eigentlich dagegen einzuwerfen Abstimmungen auch Geheim abzuhalten?
Beiträge: 277
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2006
Stellen Sie sich vor, es würede eine geheime Abstimmung stattfinden. Wie schnell kommen bei einer unpopulären Entscheidung Klüngel - /Fälschungsgedanken auf?
Transparenz ist ein hohes gut; und ich habe kein Problem damit offen zu sagen wofür/wogegen ich stimme
Beiträge: 1.058
Themen: 21
Registriert seit: Sep 2005
Ich finde offene Abstimmungen in der Regel auch besser und vertrauenswürdiger. Sieht man doch, wer wie abstimmt. Und die Möglichkeit der geheimen Abstimmung auf Antrag gibt es ja schon jetzt, falls es da mal sensible Fragen geben sollte.
Beiträge: 1.200
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2005
Zitat:Original von Dr. Thasco
Ganz genau. Ich weiss jetzt auch nicht, Majestät, wieso Sie mir jetzt an die Kandarre fahren wollen. Niemand möchte dem Delegierten sein Recht auf Rede klauen. Die Frage ist, ob während einer Abstimmung auch nochmal alles Argumente ausgeplaudert werden müssen oder nicht. Das halte ich für schlicht weg fehl am Platze, weil es auch die Übersichtlichkeit der Abstimmung stört.
Natürlich möchte ich Euch nicht diskreditieren, Exzellenz, jedoch zählt nur die Stimme selbst. Wen jemand einen Kommentar abgegeben möchte, so solte er dürfen - man kann sich später dazu entschließen ihn zu lesen oder nicht.
*so* Ich frage mich gerade wie man jemanden "an die Kandarre fahren kann" und dabei habe ich einen Führerschein und praktische Reiterfahrung, unter anderem mit der Kandarre.

Nichts für ungut, ich verspreche auch zu lachen wenn ein Witz über mich fällt.

*so*
Beiträge: 277
Themen: 8
Registriert seit: Dec 2006
Nun, es gab hier keine weitere Wortmeldungen, und da ich ein Mann der Tat bin, werde ich nun meinen Entwurf zur Abstimmung beantragen.
Beiträge: 1.069
Themen: 54
Registriert seit: Nov 2005
Zitat:5. Editierte und kommentierte Stimmabgaben sind ungültig. Hiervon ausgenommen sind Anmerkungen, welche die Landesherkunft des stimmabgebenden Beiratsmitgliedes betonen
Der zweite Teil von Punkt 5 ist Schnulli. Wenn Begründungen der Stimmenabgabe nicht gestattet sind, dann sollen sie unterbleiben oder die Stimme ungültig gewertet werden. Aber niemand soll im Munde der Delegierten herumpfuschen. Und die Landesherkunft zu Betonen ist unsinnig. Wenn jemand sein Land nicht hinschreibt, ist er selber Schuld.