Zitat:Original von Hermann zu Grimmberg
...füge als Grund jetzt aber noch hinzu, daß dies aufgrund Ihrer mangelnden Kenntnisse in politischer Theorie und den Dynamiken in Organisationen schlicht und ergreifend nicht möglich ist.
Nun werter Herr zu Grimmberg, ich weiß nicht, wie man solche Worte NICHT als persönliche Angriff sehen sollt.
Emir Gried, Sie möchte ich bitten, meine Entschuldigung für meine im Eifer des Gefechts der Auseinandersetzung mit Herrn zu Grimmberg gemachten Aussagen anzunehmen, welche Sie unzulässiger weise mit diesem Herrn in Verbindung brachten.
Doch zurück zum eigentlichen Thema dieser Diskussion. Der Vorschlag von Herrn Goodspeen hat sicher einen gewissen Charme. Das Problem ist meiner Ansicht nach auch dabei wieder, dass dann eine Instanz (und die könnte höchstwahrscheinlich nur das Direktorium sein) subjektiv über die Einschätzung von Anträgen als "möglicherweise schikanös oder nicht ernst gemeint" befinden muss, bevor sie in den Beirat zur Abstimmung kommen. Ob eine derartige Ausweitung der Einschätzungs- und Entscheidungsbefugnisse des Direktoriums im Beirat mehrheitsfähig ist, wage ich nicht mit ausreichender Sicherheit zu sagen.
Meiner Meinung nach relativ einfach und nachvollziehbar zu handhaben könnte die Möglichkeit sein, schon bei Reservierungsanträgen abzusehende Vetos für das Eintragungsverfahren in die Entscheidung des Direktoriums einfließen zu lassen. Wie schon gesagt wäre ja eine ablehnende Entscheidung des Direktoriums im Reservierungsverfahren auf der Grundlage angekündigter und natürlich auch stichhaltiger Vetos keine endgültige Ablehnung eines neuen Bewerbers. Diese kann dann auch weiterhin erst in einem Eintragungsverfahren erfolgen.
Aber auch das ist nicht der ursprüngliche Grund dieser Diskussion hier. Vorrangig soll es hier darum gehen, ob die durch den Reservierungsantrag des Inselbündnisses Horstreich in der vorgelegten Form notwendigen umfangreichen Änderungen der Gesamtkarte vom Beirat akzeptiert werden oder nicht.