Zunächst möchte ich mich bei allen bedanken, die für mich gestimmt haben.
Zitat:Original von James T. Kirk
Wie ein Kundiger mir gerade mitteilte, ist eine einfache Mehrheit notwendig, die erreichte relative Mehrheit ist nicht ausreichend.
Wo bitte ist der Unterschied zwischen einer einfachen und einer relativen Mehrheit? Ich habe gerade noch einmal die Geschäftsordnung durchforstet. Dort steht nur "mit Mehrheit der gültigen abgegebenen Stimmen". Ich kann dem nicht entnehmen, dass dort ein Quorum von 50 % der abgegebenen Stimmen erforderlich ist.
Dies ergibt sich auch aus § 6 der Geschäftsordnung. Da ist für Änderungen der Geschäftsordnung angeordnet, dass sie "mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen" beschlossen werden. Für alle anderen Beschlüsse "ist eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen" erforderlich. Also eben gerade kein 50%-Quorum. Da in § 4 Absatz 6, wo es um die Wahl des Direktoriums geht, auch nur von der Mehrheit der abgegebenen Stimmen die Rede ist, halte ich es für unwahrscheinlich, dass hier ein 50-%-Quorum erforderlich sein sollte. Jedenfalls hätten die Schöpfer der Norm, dann in § 4 Absatz 6 auch von einer absoluten Mehrheit gesprochen, wenn sie diese hätten haben wollen.
Ein weiteres Indiz ist, dass es eben keine Regelung für eine Stichwahl gibt. Wenn eine absolute Mehrheit erforderlich gewesen wäre, so hätten die Schöpfer der Geschäftsordnung dazu etwas geregelt. Eine absolute Mehrheit im ersten Wahlgang ist alles andere als Selbstverständlich.
Nicht zuletzt ist es einfach Unfug. In der Vergangenheit wurde es regelmäßig so gehandhabt, dass die relative Mehrheit ausreichte. Zuletzt bei der Wahl von Vinzenz Bailey zum Direktor für Kartenanträge.
Abgesehen davon würde mich interessieren, wer dieser Kundige gewesen ist? Es wäre schön mit diesem direkt sprechen zu können.