22.05.2008, 09:11
Die Delegierte aus Cuello beantragt die GO wie folgt zu ändern:
Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung und Begründung einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (336 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (148 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anderslautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.
??? 12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption. ???
13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind
Ich bitte die Delegierte darum, die Änderungen zu erläutern.
Artikel 5: Wahlen/Abstimmungen
1. Wahlen sind 14 Tage vor Beginn im Foyer der OIK öffentlich auszuschreiben. Im Ausschreibungsthread erfolgen die Veröffentlichung der Kandidaturen, die Vorstellung der Bewerber und Diskussionen dazu. Bei vorgezogenen Wahlen gemäß Artikel 4 Absätze 3 oder 4 verkürzt sich die Ausschreibungsfrist auf 7 Tage.
2. Vor dem Antrag auf eine Abstimmungen im Beirat ist den Delegierten mindestens 14 Tage Gelegenheit zu geben, zum Thema über welches abgestimmt werden soll in einem separaten Thread im Beiratsbereich zu diskutieren. Die Diskussion wird mit Beginn der Abstimmung beendet.
3. Wahlen und Abstimmungen dauern volle 7 Tage.
4. Wahlen und Abstimmungen finden in den dafür vorgesehenen Bereichen des Beirats statt und werden vom Exekutivdirektor geleitet.
5. Wahlen finden grundsätzlich geheim statt.
6. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Antrag eines Delegierten, welcher von weiteren 4 Delegierten unterstützt wird, erfolgt eine Abstimmung geheim. Der Antrag kann nur bis zum Beginn einer Abstimmung gestellt werden.
7. Bei öffentlicher Abstimmung, ist bei der Stimmabgabe das abstimmende Mitgliedsland anzugeben. Editierte oder kommentierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten. Gleiches gilt für mehrfache Stimmabgabe eines Mitgliedslandes.
1. Abstimmungen und Wahlen werden durch den Exekutivdirektor eingeleitet und durchgeführt.
2. Die Wahlen der Ämter des Direktoriums sind drei Wochen/21 Tage vor Ende der Amtszeit öffentlich bekannt zu machen, zusammen mit einem Aufruf zur Kandidatur.
3. Kandidaturen sind mit Vorstellung und Begründung einzureichen.
4. Die Ausschreibungsfrist dauert 10 Tage (336 Stunden).
5. Die Wahl dauert 7 Tage (148 Stunden) an.
6. Zwischen Ausschreibungsende und Wahlbeginn liegen 4 Tage (96 Stunden), um über die Kandidaturen zu diskutieren.
7. Die Wahl findet in Form einer Umfrage statt.
8. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für sich verbuchen kann.
9. Bei Stimmengleichheit erfolgt umgehend eine Stichwahl.
10. Abstimmungen finden grundsätzlich öffentlich einsehbar statt, es sei denn ein Delegierter stellt vor Beginn der Abstimmung einen anderslautenden Antrag und wird von vier weiteren Delegierten darin unterstützt.
11. Die Delegierten können unter Angabe des von ihnen vertretenen Landes an der Abstimmung teilnehmen und stimmen ausschließlich mit „Ja“ oder „Nein“.
??? 12. „Enthaltung“ ist keine Abstimmungsoption. ???
13. Editierte, kommentierte und Stimmabgaben in Umgangssprache wie z. B. „jupp“ sind ungültig.
14. Sofern nicht anders in den Regelwerken der OIK festgelegt, wird ein Beschluss der OIK gültig, wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinnahmen kann.
15. Gegen einen Beschluss kann Widerspruch mit stichhaltiger Begründung innerhalb von 7 Tagen (168 Stunden) eingelegt werden. Über die Zulassung des Beschlusses entscheidet das Direktorium und gibt diesen zur Diskussion und anschließender Abstimmung an den Beirat weiter.
16. Direktoren dürfen an Abstimmungen und Wahlen nur teilnehmen, wenn Sie auch Delegierte eines Mitgliedslandes sind
Ich bitte die Delegierte darum, die Änderungen zu erläutern.

