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Eintragungs gesuch Könichreich Såeominen
#1
Auf wünsch verschiedene stellen wir ein neuer antrag.

Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk
Name des Reiches :Kongåriket Såeominen.

URL zum Forum hier emplang
URL zur Erster post 22-11-2007

Verantwortlicher :Kong Tahvro III
Mail to Kong Tahvro : aluf@http.histonationen.com

[Bild: oikrv0.jpg]
Das Könichreich möchte das in rot angegeben Gebiet beantragen.

Das land liegt im Vetoberreich von Wolfenstein .
Wir werden, mittels unsere Vertrehtung dort, Wolfenstein von unser antrag berrichten.
#2
boah ich kann mir das nicht mehr länger anschauen

Antrag auf Gebietseintragung gem. § 4 (3) Kartenregelwerk

Name der Nation: Kongåriket Såeominen.
URL der Website:
URL des Forums: http://kongariket.histonationen.com/index.php?topic=5.0
URL zum ältesten Post des Forums: http://kongariket.histonationen.com/index.php
gew. Länderkennzeichen:
gew. Vorwahl-Nr.:
Kartenausschnitt: (incl. Form und Größe des Landes)
[Bild: oikrv0.jpg]


Ansprechpartner:Kong Tahvro III
Email Ansprechpartner: aluf@http.histonationen.com
Nachweis über Benachrichtigung vetoberechtigter Nationen:

[--> hier müssen die Links rein nach Wolfenstein und VIR, dabei orientiere ich mich an der aktuellen Karte, hoffe dass die WIRKLICH aktuell ist ]
#3
Ich will für guten rat nie undankbar sein aber nimm den Post zurruk den du darfst hier nicht Posten.
Obendrein sind ,soweit ich weis Website, Landeskennzeichen und Vohrwahl nummer alle drei optinal ,belanglos also. ;)

Wolfenstein würde informiert.
#4
wie sagtest du doch so schön:

Zitat:Back erst mahl ein par kleinere Brötchen ,wenn der Bezughabende Direktor meint das was nicht O.K ist höre ich das schon, von ihm...

und: ich weiß dass ich hier nicht posten darf, aber anstatt dass Du einfach mal akzeptierst wenn man Dir bei aller Kritik auch noch was auf dem Silbertablett präsentiert musst Du glatt noch nen dummen Spruch abgeben. Und da wunderst Du Dich wenn Du überall aneckst.

Ich nehme den Post nicht zurück, Du kannst immer noch frei entscheiden welche Version Du nimmst: Deine nachprüfbar falsche oder meine die lediglich Aufgrund fehlender Daten unvollständig ist

Website ist keine Pflicht, steht aber in der Vorlage die dem Regelwerk zu entnehmen ist.
Wie es sich bei Landeskennzeichen und Vorwahl verhält weiß ich grad nicht ist aber auch der dem Regelwerk zu entnehmenden Vorlage entsprungen

Und die Links sind Pflicht, ergo ist Deine Version falsch. Mann Mann Mann, machs Dir doch nicht schwerer als es ist :rolleyes:
#5
Ihr seid beide Idioten und damit sind alle zufrieden.
#6
Falsch.
#7
Dennoch fehlen die Benachrichtigungslinks von der VIR und von Wolfenstein.

Vorwahlen und Kürzel sind keine Pflicht (hat Cuello auch nicht ;) ) ... HP ist soweit ich weiß in manchen OIK-Ländern ebenfalls keine vorhanden.
#8
Mit den VIR haben wir keine Kontakten.
link Wolfenstein benachrichtigung hier
Laut aktuälste Karte hat unser gebiet keine Grenze mit den VIR ,sonst müsten wir den Ekliaserischer Konzil auch Fragen. :)
#9
Lesen und verstehen

Zitat: 3. Der Antrag auf Gebietseintragung entspricht dem auf Gebietsreserivierung mit der Ausnahme, dass alle Staaten, deren Territorium sich im gewünschten oder im angrenzden Planquadrat erstreckt, vor Antragstellung nachweislich und öffentlich über die geplante Antragsstellung zu informieren sind.
#10
Zitat:Original von Ghandil Wao Van'hia
HP ist soweit ich weiß in manchen OIK-Ländern ebenfalls keine vorhanden.
Deshalb auch
Zitat:b) URL der Webseite oder des Forums (Existenznachweis)


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